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Die Zeit läuft ab: Bis Ende 2008 will die Bundesregierung das Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht reformieren. Ein erster Gesetzesentwurf liegt bereits vor.

Auswirkungen auf den Mittelstand

Die geplanten Neuregelungen haben erhebliche Konsequenzen gerade für den Mittelstand – wer sich jetzt nicht rechtzeitig informiert und jetzt Vorsorge für den eigenen Betrieb trifft, riskiert unter Umständen erhebliche finanzielle Nachteile. Deshalb ist es besonders wichtig, zugleich das Thema Unternehmensnachfolge zu regeln.

Frühzeitig Nachfolge regeln

Der Firmeninhaber tut deshalb gut daran, in Hinblick auf die erwarteten Änderungen eine Bestandsaufnahme seiner Vermögenssituation vorzunehmen und überdies den Fall einer Berufsunfähigkeit oder seines Ablebens zu regeln – so unangenehm manchem der Gedanke an solche Themen auch sein mag.

Aber nur eine frühe, klare Nachfolge- und Testamentsregelung sichert den Fortbestand des Unternehmens, erhält die Vermögenswerte und wird der Verantwortung gegenüber den Mitarbeitern und der eigenen Familie gerecht.

Neues Gesetz: neue Kostenfallen

Der neue Gesetzentwurf sieht vor, dass bei einem Betriebsübergang Nachlässe auf die Erbschaftsteuer, im Gespräch ist ein Verschonungsabschlag von 85 Prozent, an verschiedene Bedingungen geknüpft sind: So muss über einen Zeitraum von zehn Jahren die durchschnittliche Lohnsumme der vergangenen fünf Jahre vor dem Entstehen der Steuer mindestens 70 Prozent betragen. Dazu werden Verschonungsabschlag und Abzugsbetrag nur gewährt, wenn der Erwerber den Betrieb über 15 Jahre fortführt und während dieser Zeit keine wesentlichen Entnahmen und Veräußerungen vornimmt.

Schon diese Beispiele machen klar: Der Unternehmer sollte auf jeden Fall den fachlichen Rat eines Steuerberaters einholen, um falsche Weichenstellungen zu vermeiden und die Kostenbelastung einzugrenzen.

Schenkungen jetzt vornehmen?

Der Steuerberater hilft vor allem bei der Frage, wie die Weitergabe des Vermögens an den Lebenspartner und die Kinder geregelt sein soll. Denn bis 31. 12. 2008 gelten noch die alten Vorschriften bei der Erbschaft- und Schenkungssteuer. Danach werden sich die Steuersätze und Freibeträge für die Hinterbliebenen ändern.

Wer daran denkt, durch Schenkungen bereits jetzt einen Teil des Vermögens zu übertragen und damit vor dem Fiskus zu retten, sollte prüfen lassen, ob die bestehende Regelung günstiger ist oder die Rechtslage nach der geplanten Steuerreform.

Änderungen bei Erbschaft und Schenkung

Besonders für zwei Gruppen von Schenkungswilligen dürfte eine Entscheidung bis zum Jahresende sinnvoll sein: Zum einen diejenigen, die GmbH-Anteile, Betriebsvermögen, Grundbesitz oder land- und forstwirtschaftliches Vermögen übertragen wollen. Weil hier auch in Zukunft voraussichtlich die Verkehrswerte die Grundlage bilden, könnte in vielen Fällen die derzeitige Regelung günstiger sein. Zum andern besteht möglicherweise Handlungsbedarf für die Personen, die Partner ohne Trauschein oder in einer nicht eingetragenen Lebenspartnerschaft bedenken wollen, oder Geschwister, Nichten, Neffen, entfernte Verwandte und Freunde. In diesen Fällen kann mitunter die Neuregelung zu einer höheren Belastung führen. Im Gespräch mit dem Steuerexperten kann der Firmeninhaber die optimale Lösung festlegen.

Überwachen der Übergabe

Die geplante Übergabe des eigenen Vermögens schont nicht nur die Kassen des Unternehmens, sondern ermöglicht es auch dem Firmeninhaber, den Generationswechsel aktiv zu steuern und seine Wünsche und Vorstellungen in ein Konzept einmünden zu lassen. Damit lassen sich bereits im Vorfeld vermeidbare Auseinandersetzungen, etwa bei Erbengemeinschaften, aus dem Weg räumen. Zudem erhalten Mitarbeiter wie Lieferanten und Kunden ein klares Signal für Kontinuität und Zukunftsfähigkeit des Betriebes.

Strukturen beibehalten

Vor allem aber sind ausgeklügelte Regelungen notwendig, wenn der Unternehmer sicherstellen will, dass nach seinem Rückzug oder nach seinem Tode der Betrieb nicht aufgeteilt, sondern ungeschmälert erhalten bleibt. Da die Erben gesetzliche Ansprüche auf ein Erbteil haben, erfordert es vorausschauende Planung zusammen mit dem Steuerberater, eine Lösung zu fi nden, die den Ansprüchen der Erben entgegenkommt und zugleich stabile Strukturen in der Firma ermöglicht, ohne zu viel Liquidität zu entziehen oder wichtige Vermögensgegenstände veräußern zu müssen. Ein vom Firmeninhaber ausgewählter Testamentsvollstrecker seines Vertrauens etwa stellt den Nachlass im Sinne des Erblassers sicher und schützt unerfahrene oder womöglich überforderte Erben. Als Testamentsvollstrecker kommt jede natürliche und juristische Person in Frage.

Geregelter Übergang durch rechtzeitige Planung

Denkbar sind überdies Treuhändermodelle, vorzeitige Auszahlung der Erben oder Stiftungslösungen – das bietet sich gerade dann an, wenn in der Familie kein geeigneter Nachfolger bereit steht. Der Fachmann zeigt die Vor- und Nachteile der einzelnen Varianten auf und berechnet die finanzielle Belastung.

Übergabe durch Verkauf

Auch der Komplettverkauf des Betriebes kann eine Option für die Zukunft sein, besonders wenn die Marktbedingungen ein Weitermachen erschweren oder kein geeigneter Erbe zur Verfügung steht. Entscheidet sich der Firmeninhaber für diesen Schritt, gilt es, das Unternehmen zu durchleuchten, die Aktiva und die Finanzierungssituation zu analysieren und Informationen über mögliche Käufer und realisierbare Preise einzuholen. Gute Vorbereitung und perfekt aufbereitete Zahlen sind da bereits der halbe Erfolg.

Unternehmer erhalten von ihrem Steuerberater die Mandanteninformation „Richtig schenken“ der DATEV eG. Die Broschüre liefert leicht verständlich einen Einstieg in das Thema und erste brauchbare Tipps.

(Bild: © shoot4u – Fotolia.de)

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