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Arbeitgeber können einem Arbeitnehmer ohne vorherige Abmahnung kündigen, wenn dieser täglich mehrere Stunden private E-Mails liest und schreibt.

Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichtes Niedersachsen (LAG, Az.: 12 Sa 875/09) hervor, berichtet das Unternehmer-Portal Profirma. Demnach hatte ein leitender Angestellter eines Bauamts seinen Arbeitscomputer ausgiebig für private E-Mails genutzt – über einen Zeitraum von mehreren Wochen hinweg. An manchen Tagen habe der Mann mehr als 100 private E-Mails erhalten – worauf ihm der Arbeitgeber verhaltensbedingt außerordentlich mit sozialer Auslauffrist kündigte.

Das LAG wies die darauf folgende Kündigungsschutzklage des Arbeitnehmers laut Profirma ab – trotz seiner langen Betriebszugehörigkeit. Den Richtern zufolge verletzte die exzessive private E-Mail-Nutzung während der Arbeitszeit die Arbeitspflicht so stark, dass eine vorherige Abmahnung nicht notwendig gewesen sei. So habe der Arbeitgeber private E-Mails nicht ausdrücklich erlaubt. Zudem habe der Kläger den Vertrauensvorschuss des Arbeitgebers in seine Leitungsposition massiv enttäuscht. Erschwerend sei hinzugekommen, dass der Mann auf seinem PC erotische Kontaktbriefe und pornografische Fotos abgelegt hatte. (uqrl)

www.profirma.de

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