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Die Basisrente, welche umgangssprachlich auch als Rürup-Rente bezeichnet wird, ist eine Art der staatlich geförderten Altersvorsorge. Sie wurde im Jahr 2005 in Form einer privaten kapitalgedeckten Rentenversicherung, welche steuerlich gefördert wird, eingeführt. Dies bedeutet zwar, dass es sich bei der Rürup-Rente nicht um eine umlagefinanzierte Altersvorsorge handelt. Dennoch handelt es sich aber um eine Rente, die auf einem Rentenversicherungsvertrag beruht. Diese entspricht im Wesentlichen den Leistungskriterien der gesetzlichen Rente.

Zurückzuführen ist die Basisrente auf den Wirtschaftsexperten Bert Rürup. Die mittels privaten Beiträgen angesparte Rentenversicherung wird frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres ausbezahlt. Da die Rürup-Rente kein Kapitalwahlrecht zulässt, ist die Auszahlung des angesparten Betrags in einer Summe nicht möglich. Vielmehr wird die Rente monatlich ein Leben lang gewährt, sog. Leibrente.

Für welche Zielgruppen ist die Rürup-Rente geeignet?

Die Rürup-Rente ermöglicht es Selbständigen, Gewerbetreibenden sowie Freiberuflern mit relativ hoher Steuerbelastung und keiner gesetzlichen Rentenversicherungspflicht, eine steuerbegünstigte Altersvorsorge aufzubauen. Aber auch für Angestellte, Arbeitnehmer und Beamte bietet die Basis-Rente eine zusätzliche Altersabsicherung.

Wie funktioniert die Rürup-Rente?

Wie jede andere Versicherung wird die Rürup-Rente bei einer privaten Versicherungsgesellschaft abgeschlossen. Vor Abschluss einer solchen Rentenversicherung sollte man sich zuerst über die Versorgungslücke, d. h. die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen, bewusst werden. Der sich so errechnete fehlende Betrag sollte durch die Rürup-Rente abgedeckt werden.

Anschließend sollte sich der Interessent über die verschiedenen auf dem Markt bestehenden Angebote informieren. Dabei sollten Familien und Eheleute zum Beispiel prüfen, ob ein Hinterbliebenenschutz in den Vertrag integriert ist. Auch sollte geprüft werden, ob ein Berufsunfähigkeitsschutz, welcher oft in Kombination mit einer Rürup-Rente angeboten wird, Vertragsbestandteil wird. Dieser weitere Schutz, welcher vor finanziellen Risiken bewahren soll, sofern aufgrund einer Krankheit oder Berufsunfähigkeit nicht mehr gearbeitet werden kann, wirkt sich zwar schmälernd auf die zu erwartende Rentenzahlung aus, ist jedoch sinnvoll, wenn die Aufnahme in eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu angemessenen Konditionen nicht mehr möglich ist.

Der Rürup-Sparer kann die fälligen Beträge in monatlichen oder jährlichen Beiträgen bezahlen. Auch ist es möglich, dass die gesamte Summe mittels eines Einmalbetrags in den Versicherungsvertrag eingezahlt wird. Sofern es vertraglich zugelassen ist, ist es auch möglich, über einen längeren Zeitraum keine Versicherungsbeiträge zu leisten. Die beitragsfreien Zeiträume stehen der steuerlichen Begünstigung nicht entgegen. Damit hat der Rürup-Rentensparer eine größtmögliche Flexibilität hinsichtlich der Beitragsmodalitäten.

Formen der Rürup-Rente

Die Basis-Rente kann als konventionelle Rentenversicherung oder als fondsgebundene Rentenversicherung abgeschlossen werden.

1. Konventionelle Rürup-Rente

Bei dieser Art der Basis-Rente entscheidet das Management des Versicherungsunternehmens, wie die Gelder des Versicherungsnehmers angelegt werden. Die Anlage kann in Immobilien oder in festverzinsliche Wertpapiere erfolgen. Für die einbezahlten Sparbeträge besteht für den Versicherungsnehmer eine Garantieverzinsung.

2. Fondsgebundene Rürup-Rente

Entscheidet sich der Versicherungsnehmer für die fondsgebundene Basis-Rente, so werden die eingezahlten Gelder in Investmentfonds (Renten-, Aktien- oder Geldmarktfonds) angelegt. Dadurch steigt einerseits die Möglichkeit auf eine bessere Rendite, aber andererseits ist diesem Sparbetrag ein erhöhtes Risiko zuzurechnen. Eine Garantieverzinsung besteht aufgrund der ungewissen Entwicklung der Fondsanteile nicht. Häufig besteht für den Sparer aber auch die Möglichkeit, während der Vertragslaufzeit die Fondsanteile umzuschichten.

Welche Sicherheiten bietet die Rürup-Rente?

Da es sich bei der Rürup-Rente um einen Versicherungsvertrag handelt, der frühestens mit der Vollendung des 60. Lebensjahres eine monatliche Leibrente gewährt, bietet sie für verschiedene gravierende Lebensbereiche Sicherheit. So müssen grundsätzlich bestehende Sparanlagen aufgebraucht werden, bevor ein Anspruch auf ALG II geltend gemacht werden kann.

Dies gilt vor allem vor Bankguthaben, Wertpapierdepots sowie Kapitallebensversicherungen. Etwas anderes gilt nur für steuerlich geförderte Privatvorsorge. Rürup-Verträge werden bei der Berechnung von Arbeitslosengeld II nicht als Vermögen angerechnet und mithin aufgelöst und verwertet, sondern bleiben bei Arbeitslosigkeit voll erhalten.

Darüber hinaus ist das über einen Rürup-Vertrag angesparte Geld insolvenzsicher. Ein Zugriff auf das angesparte Geld eines Unternehmers nach Insolvenzanmeldung ist nicht möglich. Auch ist während der Ansparphase das in einem Rürup-Vertrag eingezahlte Kapital vor fremden Zugriffen geschützt. So ist die Basisrente unpfändbar und bietet Selbständigen den Schutz, dass die Altersvorsorge erhalten bleibt.

Was sind die Voraussetzungen für eine steuerliche Förderung?

Damit das angesparte Vermögen der Rürup-Rente auch zur Altersvorsorge heranzogen wird, hat der Gesetzgeber einige Bedingungen an die steuerliche Begünstigung geknüpft.

So darf einerseits die monatliche Rente frühestens mit Vollendung des 60. Lebensjahres ausgezahlt werden. Die Auszahlung des angesparten Kapitals darf weder in einem Betrag noch in Teilbeträgen erfolgen. Vielmehr muss das Kapital in monatlichen Rentenbeträgen an den Versicherungsnehmer gewährt werden. Ferner dürfen die erworbenen Rentenanwartschaften nicht übertragbar, beleihbar, veräußerbar, vererblich und kapitalisierbar sein.

Wie bereits weiter oben erläutert ist es jedoch möglich, den Versicherungsvertrag mit einer Hinterbliebenenabsicherung zu kombinieren. Auf diese Art können Ehepartner sowie kindergeldberechtigte Abkömmlinge des Versicherungsnehmers abgesichert werden.

Wie kann die Rürup-Rente steuerlich gefördert werden?

Während der Ansparphase können die Beträge zur Rürup-Rente als Sonderausgaben, § 10 EStG geltend gemacht werden. Bei Einzelveranlagung beträgt der maximal anzusetzende Gesamtbetrag 20.000,00 €. Bei einer gemeinsamen Veranlagung von Ehegatten beträgt die steuerliche Begünstigung 40.000,00 €. Nach § 10 III S.4 EStG können seit dem Jahr 2005 die eingezahlten Beiträge in Höhe von 60 Prozent steuerlich angesetzt werden.

Dieser Prozentsatz steigt jährlich um weitere 2 Prozent. Im Jahr 2010 beträgt die steuerliche Berücksichtigung 70 Prozent. Im Jahr 2025 kann schließlich 100 Prozent der Vorsorgeaufwendungen steuerlich berücksichtigt werden.

Wie werden die Auszahlungen steuerlich behandelt?

Bis zum Jahr 2040 sind die Leistungen aus der Rürup-Rente nur begrenzt steuerpflichtig. Gem. § 22 S. 3 a) aa) EStG werden zu Beginn des Rentenbezugs der steuerfreie Anteil festgelegt und als fester Betrag in Euro lebenslang festgeschrieben. In diesem Zusammenhang spricht man von der sogenannten Besteuerung nach dem Kohortenprinzip.

Ab dem Jahr 2040 sind die Rentenleistungen, die aus einem Rürup-Vertrag stammen, erstmals dauerhaft voll zu versteuern. Aber auch die Rentenleistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind ab dem Jahr 2040 voll steuerpflichtig.

(Bild: © N-Media-Images – Fotolia.de)

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