Unter Arbeitsrecht versteht man die Gesamtheit aller Gesetze, Verordnungen und verbindlichen Bestimmungen, die sich mit der unselbstständigen Erwerbstätigkeit befassen. Unterschieden wird zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht. Das Individualarbeitsrecht regelt die Arbeitsbedingungen, wie Arbeitszeit und Kündigungsschutz. Das Kollektivarbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis zwischen Betriebsräten und Gewerkschaften bzw. Arbeitgebern und Arbeitgeberverbänden.
Danke für diesen Artikel! Mein Notebook ist auch mein täglicher Begleiter, auch leider im Urlaub. Jedoch ermöglicht es derart viel…
Hi Frank. Guter Hinweis - Das macht unsere Agentur genauso. LG Lukas
Super Beitrag, vielen Dank. Das Logo ist für uns auch immer für das gesamte Webdesign wichtig. Unsere Webdesign Agentur in…