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Bilder aus dem Internet: Was ist erlaubt?Wer kennt diese Situation nicht? Man hat einen interessanten Blogbeitrag verfasst, hat viel Zeit und Mühe in Recherche, Formulierungen und Struktur gesteckt, nur um am Ende festzustellen: Es fehlt etwas. Ein Element, das den Inhalt optisch aufwertet und die Adressaten gleich auf Anhieb abholt. Sei es ein Bild mit Symbolcharakter oder eine Grafik, die das Thema noch einmal in leicht verständlicher Form veranschaulicht.

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Doch mit der Suche danach beginnen schon die ersten Probleme bei der Nutzung von Bildern:

  • Wo suche ich überhaupt nach passenden, qualitativ hochwertigen Bildern?
  • Welche Bilder darf ich verwenden?
  • Unter welchen Voraussetzungen darf ich diese Bilder verwenden?

Wer über Google sucht, wird wahrscheinlich schnell fündig werden, doch besteht die Gefahr, sich ebenso schnell strafbar zu machen. Die Auswahl ist riesig, nahezu grenzenlos. Umso ernüchternder dagegen sind die undurchsichtigen Lizenzbestimmungen und die Tatsache, wie wenige dieser Bilder man tatsächlich „frei“ nutzen darf – insbesondere zu kommerziellen Zwecken.

Für kleinere Unternehmen oder Startups, die über kein großes Budget für Bildeinkäufe verfügen, bieten sich daher diverse kostenlose Datenbanken im Web an. Doch auch hier solltest du Vorsicht walten lassen. Denn: Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! Wir klären auf.

7 Irrtümer über Bildnutzung im Internet

1. Urheberrecht und Copyright bezeichnen dasselbe

Nein. Die beiden Begriffe sind keineswegs als Synonyme zu verstehen. Das sogenannte „Copyright“ stammt aus dem angloamerikanischen Raum und hat rein rechtlich gesehen keinerlei Geltung in Deutschland, auch wenn der Begriff häufig in der Alltagssprache verwendet wird. Dies kann allerdings schnell zu Missverständnissen führen.

  • Im deutschen Urheberrecht sollen die geistigen und wirtschaftlichen Interessen desjenigen geschützt werden, der das Werk geschaffen hat. Schöpfer und Werk sind dabei untrennbar miteinander verbunden, und es ist nicht möglich, das Urheberrecht an Dritte zu übertragen auch nicht durch Verzicht. Allerdings darf der Urheber gewisse Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.
  • Das Copyright hingegen dient vielmehr gesamtökonomischen Zwecken. Damit kann der Urheber die kompletten Entscheidungs- und Verwertungsrechte über sein Werk an andere Personen, wie etwa Verleger, abtreten, um es für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen und damit Gewinn zu erzielen. Das Copyright schützt deshalb nicht den Urheber, sondern den momentanen Verwerter sowie dessen wirtschaftlichen Interessen.

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2. Bilder ohne Copyright-Vermerk darf ich frei verwenden

Falsch. So einfach ist es nicht. Auch wenn bei den meisten Bildern, die im Web auftauchen, der Copyright- oder Lizenz-Hinweis fehlt, sind die wenigsten davon wirklich „frei“ verwendbar. Deshalb ist Vorsicht geboten! Vor allem bei der Suche über Google. Generell gilt:

Bereits im Moment des Entstehens ist das Werk urheberrechtlich geschützt und gehört ausschließlich demjenigen, der es produziert hat.

Bei einem Bild geschieht dies schon beim Betätigen des Auslösers. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen amateurhaften Schnappschuss, einen viralen Facebook-Post oder eine professionelle Aufnahme handelt. Fotos sind immer geschützt, auch wenn kein Copyright-Vermerk angegeben ist.

3. „Kostenlos“ bedeutet „frei verwendbar“

Unzählige Plattformen werben inzwischen mit völlig kostenlosen Bildern, die einem teilweise ohne Anmeldung als Download zur Verfügung stehen. Doch Vorsicht! Dies bedeutet noch lange nicht, dass sie auch nach Belieben verwendet werden dürfen. Auch in diesen Fällen ist das Urheberrecht nicht allein durch die Tatsache aufgehoben, dass der Urheber sein Werk unentgeltlich bereitstellt.

Meist verstecken sich hinter diesen kostenlosen Bildern einschränkende Nutzungsbedingungen:

„Lizenzfreie“ Inhalte

Hierbei handelt es sich unglücklicherweise um eine schlechte Übersetzung des englischen Begriffs royalty-free, was genau genommen heißt: ohne weitere Nutzungsgebühren. Dies sagt im Grunde nur aus, dass nach dem Kauf keine weiteren Kosten für die Verwendung der Inhalte anfallen.

Oftmals sind lizenzfreie Bilder komplett kostenlos erhältlich. Doch letztendlich schließt man auch bei deren Verwendung einen Lizenzvertrag ab, indem man den Nutzungsbestimmungen der Webseite automatisch zustimmt. Ein Blick dort hinein ist also auf jeden Fall ratsam, damit du auf der sicheren Seite bist.

Creative-Commons-Lizenzen

Bestimmt bist du während deiner Bildrecherche schon einmal auf das Kürzel „CC BY“ oder auf diverse Erweiterungen davon gestoßen. Die Creative-Commons-Lizenzen, die wohl am weitesten verbreitet sind, setzen sich aus standardisierten Bausteinen zusammen. Hier eine kleine Übersicht, welche Angaben im jeweiligen Fall gemacht werden müssen:

  • CC0: Kein Copyright, Nutzung ohne weitere Bedingungen erlaubt
  • CC BY: Nur Namensnennung des Urhebers erforderlich
  • CC BY-SA: Namensnennung, Weitergabe nur unter gleicher Lizenz wie Original
  • CC BY-ND: Namensnennung, Keine Bearbeitung erlaubt
  • CC BY-NC: Namensnennung, Nicht zu kommerziellen Zwecken
  • CC BY-NC-SA: Namensnennung, Nicht zu kommerziellen Zwecken, Weitergabe nur unter gleicher Lizenz wie Original
  • CC BY-NC-ND: Namensnennung, Nicht zu kommerziellen Zwecken, Keine Bearbeitung erlaubt

„Gemeinfreie“ Inhalte

Hier braucht man sich dagegen keine Sorgen zu machen. Gemeinfreie Inhalte sind nämlich tatsächlich frei verwendbar, weil keine Urheberrechte mehr an ihnen bestehen. Ein häufiger Grund dafür ist der Ablauf der Schutzfrist, die in Deutschland 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers endet.

EXTRA: Protest gegen die EU-Urheberrechtspläne

4. Wenn ich ein fremdes Bild bearbeitet habe, habe ich alle Rechte daran

Das ist nur teilweise richtig und kann pauschal gar nicht beantwortet werden. Hier muss im Einzelfall entschieden werden, wie stark die Änderungen am Original letztendlich ausfallen. Es reicht keineswegs zum eigenen Werk, wenn man beispielsweise nur einzelne Ausschnitte oder die Farben eines Bildes ändert. Das Bild bleibt auch dann weiterhin Eigentum des Urhebers, das nicht einfach nach Lust und Laune von anderen verwendet werden darf.

Nur wenn das Original nach der Überarbeitung kaum noch zu erkennen ist, muss für die Veröffentlichung keine Zustimmung des Urhebers eingeholt werden. Eine eindeutige Grenze zwischen Original und eigenem Werk lässt sich allerdings kaum ziehen. Im Zweifelsfall lieber beim Urheber nachfragen.

5. Ein Bild hier und da fällt doch ohnehin nicht auf

Doch. Der Diebstahl von Bildern aus dem Web fällt auf, mittlerweile sehr leicht sogar – vielleicht genauso leicht wie ein Diebstahl im Supermarkt. Warum sollten ausgerechnet im Internet, wo schließlich noch die kleinsten Details gespeichert werden, keine Kontrollmechanismen für Bildnutzung existieren? Eine gefährliche Annahme.

Viele Bildagenturen nutzen inzwischen sogenannte Pixel-Matching-Software, mit der Webseiten und Blogs nach illegalen Bildkopien durchgescannt werden können. Selbst dem Hobby-Fotografen ist es heutzutage möglich, mit der umgekehrten Bildsuche von Google kostenlos nach Raubkopien seiner Bilder zu suchen. Und ehe man sich versieht, kann es sehr, sehr teuer werden.

6. Zitieren ist ohne Einschränkung erlaubt

Irgendwo hat man von ihr gehört: von der sogenannten „Zitierfreiheit„. Viele Webseiten rechtfertigen damit einen Umgang mit fremden Bildern und Texten, der in keinem Verhältnis mehr steht. Ein schönes Zitat hier, ein kleines Gute-Laune-Bild dort, nur um den Unternehmensblog aufzuhübschen oder gar Werbung für Produkte damit zu machen. Zitieren ist doch erlaubt, denkt man. Falsch! Denn: Auch die Zitierfreiheit hat ihre Grenzen.

Das Gesetz schreibt vor, dass ein Zitat nur dann als solches verwendet werden darf, wenn damit die eigenen Gedanken oder Auffassungen erläutert bzw. veranschaulicht werden.

Sprich: Das Zitat darf nicht ohne Weiteres übernommen werden, sondern muss im jeweiligen Kontext einen bestimmten Zweck erfüllen. In dem gewählten Beispiel könnte sich also die Argumentation, man hätte sich geistig intensiv mit dem zitierten Werk auseinandergesetzt, durchaus schwierig gestalten.

Darüber hinaus gilt bei Zitaten immer: Es darf nicht verändert werden UND muss mit einer Quellenangabe einschließlich Urhebername gekennzeichnet sein.

EXTRA: Abmahnungen: Was ist erlaubt, was nicht?

7. Nach dem Löschen eines Bildes besteht keine Gefahr mehr

Schwer zu sagen. Denn wann ist ein Bild schon wirklich gelöscht und nicht mehr öffentlich zugänglich? Vor allem im Online-Bereich, wo selten etwas endgültig verloren geht, existiert oftmals eine Hintertür, über die man weiterhin auf vermeintlich gelöschte Dateien zugreifen kann, so etwa über Permalinks.

Es kann zwar sein, dass ein Inhalt nicht mehr auf der Webseite angezeigt wird, jedoch noch immer auf dem Server des Betreibers liegt. Bei Blogs beispielsweise, die zumeist auf Content-Management-Systemen aufbauen, ist das häufig der Fall. Deshalb sollte man immer zweimal prüfen, ob die Datei zusätzlich aus der Media-Datenbank gelöscht wurde. So umgeht man die Abmahnfalle.

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Andreas Wickles

Andreas Wickles studierte Literatur- und Medienwissenschaft. Von 2019 bis 2021 war er Teil der Redaktion von unternehmer.de und schrieb unter anderem zu den Themen Arbeitsrecht, Karriere und New Work. Außerdem war er für Interviews mit Experten sowie diverse SEO-Maßnahmen zuständig.

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