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Das deutsche Steuerrecht ist bekannt für seine Komplexität und wird niemals langweilig. Für Privatleute und Unternehmen ist es daher wichtig, dass sie über die wichtigsten Veränderungen auf dem neuesten Stand sind – auch wenn sie steuerlich beraten werden. Im neuen Jahr kommen wieder einige neue Regelungen auf die Steuerpflichtigen in Deutschland zu, manche größer, manche kleiner. Ein Überblick.

1. Familienentlastungsgesetz

Mit dem „Gesetz zur Stärkung und steuerlichen Entlastung der Familien sowie zur Anpassung weiterer steuerlicher Regelungen“ möchte der Gesetzgeber die finanzielle Situation von Familien verbessern.

In dem Rahmen wird der Kinderfreibetrag zur steuerlichen Entlastung des Einkommens in zwei Schritten angehoben. Zum 1. Januar 2019 steigt der Freibetrag um 192 Euro von bisher 7.428 Euro auf nunmehr 7.620 Euro und erhöht sich im darauffolgenden Jahr um denselben Betrag auf 7.812 Euro.

Auch das Kindergeld wird erhöht: Für das erste und zweite Kind gibt es 204 Euro, für das dritte 210 Euro und für jedes weitere 235 Euro.

Ebenso steigt der Grundfreibetrag. Dieser bezeichnet den Teil des Einkommens von jedem Steuerpflichtigen in Deutschland, auf den der Staat keine Einkommensteuer erhebt. Er steigt im Jahr 2019 auf 9.168 Euro und klettert 2020 klettert auf 9.408 Euro.

2. Gesetzliche Änderungen für Midijobs

Die Rentenreform 2019 sieht vor, dass die Grenzen für die sogenannten Midijobs ausgeweitet werden. Sie gelten jetzt für Arbeitsentgelte von 450,01 Euro bis 1.300 Euro (bisher 850 Euro) für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen.

So sollen mehr Beschäftigte mit einem geringfügigen Einkommen von einem reduzierten Beitragsanteil profitieren.

Dabei erwerben Midijobber die gleichen Rentenansprüche, als hätten sie den vollen Arbeitnehmeranteil in die Rentenversicherung einbezahlt.

3. Steuervorteil bei E-Dienstwagen

Die Ein-Prozent-Regelung berechnet sich ab 2019 bei E-Autos nur noch aus dem halben Bruttolistenpreis. Vorgesehen ist die Absenkung des Prozentsatzes von einem Prozent auf 0,5 Prozent bei der Dienstwagenbesteuerung. Dies gilt für ab 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2021 neu angeschaffte Elektro- und Hybridelektrofahrzeuge.

Damit wird der geldwerte Vorteil für die private Nutzung eines Elektro-Dienstwagens halbiert, was – je nach Preis des Dienstwagens – zu nicht unerheblichen Steuervorteilen führt.

4. Förderungen im betrieblichen Gesundheitsmanagement

Der Gesetzgeber fördert die Angebote von Unternehmen im betrieblichen Gesundheitsmanagement. Steuerfreie Arbeitgeberleistungen in Höhe von maximal bis zu 500 Euro werden aber nur anerkannt, wenn die Gesundheitsleistungen zertifiziert sind. Die Zertifizierung von bisher nicht-zertifizierten Maßnahmen wird ab dem Veranlagungszeitraum 2020 gefordert.

5. Verbesserungen bei der Reisekostenabrechnung

Die Sachbezugswerte für betrieblich veranlasste Reisen bezeichnen die Ausgaben für Verpflegung und Unterkunft, die während einer Betriebs- oder Dienstreise anfallen. Die steuerlich absetzbaren Beträge im Rahmen einer Reisekostenabrechnung für Verpflegung steigen pro Monat von bisher 246 Euro auf 251 Euro.

6. Aufzeichnungspflicht für Online-Marktplätze

Der Gesetzgeber geht gegen den Steuerbetrug in Online-Handel vor. Betreiber von Online-Marktplätzen haften nun für die Umsatzsteuer der Händler, die ihre Plattform nutzen. Das Gesetz verpflichtet Plattformbetreiber in Deutschland zur Erfassung der Daten ihrer Händler, um diese bei Bedarf an das Finanzamt zu übermitteln.

7. Steuerbefreiungen für das Job-Ticket

2019 erfolgt eine Wiedereinführung der Steuerbegünstigung von zusätzlich gewährten Arbeitgeberleistungen zu den Aufwendungen für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel im Linienverkehr der Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Dabei umfasst die Steuerbegünstigung auch private Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.

Begünstigt werden unter anderem Sachbezüge in Form der unentgeltlichen oder verbilligten Überlassung von Fahrausweisen und Zuschüsse des Arbeitgebers zum Kauf von Fahrausweisen.

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Andreas Bartkowski

Andreas Bartkowski ist Steuerberater, Fachberater für Insolvenz und Sanierung und Partner von Schnitzler & Partner, einer Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach, die sich seit mehr als 50 Jahren auf die gehobene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen spezialisiert hat. Die Kanzlei zählt zu den 20 größten am Niederrhein und berät Mandanten bis in den gehobenen Mittelstand.

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