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Um für die Interessenten einer Rechtsschutzversicherung einen optimalen Versicherungsschutz zu gewähren, werden die Leistungsarten der Rechtschutzversicherung in Vertragsarten zusammengefasst. Nach den allgemeinen Erfahrungswerten sind die Bereiche

  • Privat
  • Arbeit und Beruf
  • Miete, Wohnungs- und Grundstückseigentum sowie
  • Verkehr

die schutzwürdigsten Rechtsschutzversicherungsgebiete. Aus diesem Grund bieten die Versicherer folgende Versicherungspakte an:

  • Verkehrsrechtsschutzversicherung
  • Arbeitsrechtsschutzversicherung
  • Privatrechtsschutzversicherung für Selbständige
  • Berufsrechtsschutzversicherung für Selbständige
  • Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Nichtselbständige
  • Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung

1. Verkehrsrechtsschutzversicherung

Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung werden alle verkehrsrelevanten Bereiche versicherungsrechtlich geschützt. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf den Eigentümer oder den Fahrzeughalte. Mitversichert sind alle berechtigten Fahrer und Insassen dieser Motorfahrzeuge. Mit der Verkehrsrechtsschutzversicherung sind Leistungsarten der Ziffer 1, 4, 5,  7, 8 und 10 versichert.

Eine Verkehrsrechtsschutzversicherung sollten vor allem Personen abschließen, die häufig privat oder beruflich geliehene oder gemietete Fahrzeuge bewegen und die Personen, die auf mehrere Fahrzeuge zugelassen sind.

2. Arbeitsrechtsschutzversicherung

Die Arbeitsrechtsschutzversicherung bietet sich für Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber an. Verfahren vor einem Arbeitsgericht müssen in der ersten Instanz grundsätzlich immer von der Partei selbst bezahlt werden – unabhängig davon, ob der Rechtstreit gewonnen oder verloren wurde.

3. Privatrechtsschutzversicherung für Selbständige

Die diesbezügliche Rechtschutzversicherung gewährt den Versicherungsnehmer und den ehelichen oder eheähnlichen Lebenspartner Versicherungsschutz, sofern einer oder beide eine selbständige berufliche Tätigkeit ausführen. Darüber hinaus sind auch minderjährige Kinder sowie volljährige, unverheiratete Kinder bis 25 Jahre mitversichert.

Neben den versicherten Leistungsarten, die oben unter den Ziffern 1, 2, 4, 5, 6, 8, 9, 10, 11 aufgeführt sind, wird auch Versicherungsschutz für den privaten Verkehrsbereich gewährt, sofern Sie als Fußgänger, Radfahrer oder als Mitfahrer in einem fremden Pkw am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen.

Eine diesbezügliche Rechtsschutzversicherung sollten vor allem Selbständige und Freiberufler, die kein eigenes Fahrzeug besitzen und sich auch nur gelegentlich mit fremden Fahrzeugen fortbewegen, abschließen.

4. Berufsrechtsschutz für Selbständige, Firmen und Vereine

Versicherungsschutz besteht nur für die im Versicherungsvertrag genannte berufliche selbständige Tätigkeit. Bei dieser Versicherungsart sind die vom Versicherungsnehmer beschäftigten Personen während der  Ausübung der beruflichen Tätigkeit mitversichert.

Hinsichtlich der einbezogenen Leistungsarten sind die Ziffern 1, 2, 5, 6, 8, 10, 11 zu beachten. Eine derartige Versicherung sollte abgeschlossen werden, sofern Mitarbeiter beschäftigt werden.

5. Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige

Eine diesbezügliche Rechtsschutzversicherung umfasst den privaten als auch den beruflichen Bereich, sofern es sich nicht um eine selbständige Tätigkeit handelt. Neben den Versicherungsnehmer ist auch der Lebenspartner versichert. Es ist zu beachten, dass keiner der eingetragenen Personen eine gewerbliche Tätigkeit ausübt. Mitversichert sind darüber hinaus  minderjährigen Kinder sowie nicht verheiratete Kinder bis 25 Jahre. Mit Abschluss einer solchen Rechtsschutzversicherung werden die Leistungen der Ziffern 1, 2, 3, 5, 6, 8, 9, 10, 11 geschützt.

Diese Rechtsschutzversicherung sollte von Personen abgeschlossen werden, die nichtselbständig tätig sind und kein eigenes Fahrzeug besitzen und darüber hinaus auch selten ein Fahrzeug führen.

Diese Rechtsschutzversicherung kann um den Verkehrsrechtsschutz erweitert werden.  Der Verkehrsrechtsschutz bezieht sich in diesem Fall auf die den Eigentümer oder den Halter eines Fahrzeugs. Darüber hinaus werden auch die zum vorübergehenden Gebrauch gemieteten Fahrzeuge/Anhänger mitversichert. Auch die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr als Radfahrer oder Fußgänger fällt unter den Schutzbereich dieser Versicherung. Die erweiterte Rechtsschutzversicherung ist für alle motorisierten Arbeitnehmerfamilien zu empfehlen.

6. Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz

Unabhängig davon, ob es sich um einen Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter oder Pächter handelt, besteht der Versicherungsschutz für die im Vertrag aufgeführten Gebäude, Gebäudeteile oder Grundstücke. Mit Abschluss einer diesbezüglichen Rechtsschutzversicherung werden die Leistungsarten nach Ziffer 3 und 5 und ggf. die Leistungsarten der Ziffern 8 und 11 geschützt.

Empfohlen wird der Abschluss einer Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutzversicherung für alle Mieter, Vermieter, Pächter und Verpächter.

(Bild: © Fineas – Fotolia.de)

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