Skip to main content

Hast du Probleme mit einem Auszubildenden? Wenn du dich von ihm trennen willst, geht dies nur mit einem Aufhebungsvertrag, dem beide Seiten zustimmen. Doch die Unterschrift des Azubis allein reicht nicht aus, auch die rechtlichen Rahmenbedingungen müssen stimmen. Was du dabei beachten solltest, liest du hier.

Ein Auszubildender kann einen Aufhebungsvertrag im Nachhinein anfechten, wenn du als Arbeitgeber gewisse Regeln nicht beachtest. Wir geben dir klare Anhaltspunkte, welche Fehler Ausbildungsbetriebe begehen können und wie du Probleme mit einem Aufhebungsvertrag künftig vermeiden kannst.

1. Fehler: „Verweise“ erteilen

Der Betrieb erteilt dem Azubi vor dem Aufhebungsvertrag schriftlich einen „Verweis“. Ein „Verweis“ ist jedoch kein Rechtsbegriff. Wenn der Ausbildende eigentlich eine Abmahnung meint, muss er diese auch so nennen. Tipp: Wenn du eine Abmahnung schreibst, dann muss die Überschrift des Schreibens auch „Abmahnung“ lauten. Nur so löst du die beabsichtigte Rechtswirkung aus.

EXTRA: Ausbildungsverhältnis: Kündigung durch den Ausbildenden

2. Fehler: (Unwirksame) Kündigung aussprechen

Dem Azubi wird eine fristlose Kündigung angedroht, weil er seine Ausbildungsunterlagen nicht einwandfrei geführt und dazu falsche Angaben gemacht hat. Das ungenügende Führen des Ausbildungsnachweises und eine angebliche Falschaussage sind kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung. Tipp: Drohe keine Kündigung an, wenn offensichtlich ist, dass diese letztlich nicht realisiert werden kann.

3. Fehler: Kontaktdaten? Azubisache!

Der Betrieb hat vom Azubi Unterlagen eingefordert, unter anderem die Kontaktdaten des Berufsschullehrers.

Die Adresse und Telefonnummer des Lehrers zu recherchieren ist aber definitiv nicht die Aufgabe des Auszubildenden.

Tipp: Es ist dein gutes Recht, Kontakt zu Berufsschullehrern aufzunehmen. Allerdings musst du dich selbst um die Kontaktdaten bemühen. Am besten, du legst zu Beginn des Berufsschuljahres eine entsprechende Datei mit den Kontaktdaten der Berufsschullehrer an.

4. Fehler: Anfechtungsmöglichkeit bieten

Nachdem der Azubi die Unterlagen nicht wie gefordert erbracht hat, hat der Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag vorgeschlagen, ausgefertigt und unterzeichnen lassen. Dieser ist im Nachhinein vom Azubi vor Gericht erfolgreich angefochten worden. Tipp: Ziehe einen Aufhebungsvertrag nur in Erwägung, wenn keine Anfechtungsmöglichkeit besteht. Anfechtungsgründe sind arglistige Täuschung (zum Beispiel bewusste Falschinformationen wie „Arbeitslosengeld wird sofort im Anschluss gezahlt“), Irrtum (beispielsweise Missverständnis über die Höhe einer Abfindung) oder auch eine Drohung (zum Beispiel mit fristloser Kündigung, wie hier geschehen).

Um eine solche Pannenserie generell auszuschließen, ist bei einem Aufhebungsvertrag folgende Vorgehensweise zu empfehlen:

  • Sprich die Inhalte des Aufhebungsvertrags mit dem betroffenen Auszubildenden ab und gib ihm Bedenkzeit, bevor er unterschreibt.
  • Denke an deine Belehrungspflicht und lass den Azubi unterschreiben, dass du ihn auf mögliche Nachteile hingewiesen hast.
  • Unterschreibe den Aufhebungsvertrag gemeinsam mit deinem Azubi und übe dabei keinerlei Druck auf den Auszubildenden aus.

Lust auf noch mehr Artikel?

unternehmer.de

unternehmer.de ist das Wissensportal für Fach- und Führungskräfte im Mittelstand, Selbständige, Freiberufler und Existenzgründer.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

Leave a Reply