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Welcher Unternehmer hat keine offene Rechnung? Hast du auch Rechnungen, die noch nicht bezahlt sind? Es dürfte kaum einen Unternehmer geben, dem es nicht so geht. Aber machen wir uns nichts vor: Das Einziehen von Forderungen gehört in den seltensten Fällen zur Kernkompetenz deines Unternehmens.

Allerdings wird Gutmütigkeit beim Forderungseinzug bestraft, sei es durch Verwirkung, Verjährung oder den Umstand, dass Zuwarten deine Rechtsposition verschlechtert (z.B. Beweisvereitelung). Wir geben Tipps, wie du diese Situation vermeidest und damit umgehst, wenn der Kunde nicht zahlt.

1. Unsicherheiten beim Vertragsabschluss vermeiden

Aus Anwaltssicht werden oft im Vorfeld Unsicherheiten gesetzt. Das Stichwort heißt hier Vertragssicherheit oder besser gesagt, VERTRAGSUNSICHERHEIT. Deshalb hier ein paar Anwaltstipps, damit du nicht die gleichen Fehler machst, wie viele andere vor dir.

Eine Forderung ist nämlich immer nur so gut, wie sie dann auch beim Gericht durchgesetzt werden kann. Die Juristen sprechen davon, dass eine Forderung dargelegt und bewiesen werden muss.

Zur Verdeutlichung ein paar Beispiele:

  • Widerrufsrecht des Kunden?

Dein Außendienstmitarbeiter lässt im Rahmen einer Kaltaquise einen Vertrag beim Kunden privat zu Hause unterschreiben. Das gesetzliche Widerrufsrecht wird nicht erwähnt. Hier steht und fällt die Forderung mit der Frage, ob der Kunde den Vertrag widerruft, oder nicht. Da er nicht belehrt worden ist, kann dieser Widerruf auch noch wesentlich später erfolgen, z.B. wenn du dich bereits im Gerichtsverfahren befindest.

  • Fehlender Bedenkenshinweis

Du sagst dem Kunden, dass die Ausführung der Reparatur, so wie er diese wünscht, keinen Wert hat. Der Kunde besteht trotzdem darauf. Im Gerichtsverfahren will der Kunde nichts mehr davon wissen. Du kannst nicht nachweisen, dass deinerseits auf die Bedenken hingewiesen worden ist und verlierst den Prozess.

  • Schuldanerkenntnis und Nachweis

Dein Vertragspartner, eine GmbH, erkennt die Forderung am Telefon an, unterschreibt aber keine Anerkenntnis. Im Prozess wird die Forderung bestritten.

Anwaltstipp: Hier wäre es einfach gewesen, dem Vertragspartner per Fax eine Bestätigung folgenden Inhalts zu senden: „Wir bestätigen das Telefonat von heute, in welchem Sie die Forderung anerkannt haben und zugesagt haben, diese bis zum ……… zu bezahlen.“ Kommt hier kein Widerspruch, kann man die Grundsätze des kaufmännischen Bestätigungsschreibens zu Grunde legen und den Prozess ohne Weiteres gewinnen.

  • Vorteile eines geplatzten Schecks

Besser ein schlechter Scheck, als eine schlechte Beweislage: Auch ein Scheck, der nicht gedeckt ist, kann wertvolle Hilfe bei der Durchsetzung einer Forderung leisten. Sie können dann nämlich im Urkundenprozess aus dem geplatzten Scheck vorgehen und wesentlich schneller zu einem Urteil kommen.

Das sind nur ein paar Beispiele dafür, wie man seine Forderung rechtssicher machen kann. Das Schlimmste was passieren kann ist jedoch, dass du entsprechende Vorleistungen erbracht hast und dann bei der Durchsetzung deiner Forderung daran scheiterst, dass diese nicht rechtssicher ist.

EXTRA: Wie entstehen Schulden? 7 Wege direkt in die Schuldenfalle

  • Unwirksame AGB

Die Durchsetzung von offenen Forderungen steht und fällt oftmals mit der Wirksamkeit von Vertragsklauseln in den AGB. Dabei wird oft verkannt, dass es hier unzählige Gerichtsurteile gibt, wodurch einzelne Klauseln in AGB immer wieder gekippt werden.

2. Wenn die Rechnung geschrieben ist

Wenn die Rechnung einmal geschrieben ist, lassen viele Unternehmer diese einfach liegen, nach dem Motto: Ich muss mich jetzt um „laufende Baustellen“ kümmern. Vielleicht sollte man da einmal über den Spruch nachdenken:

Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde.“

Die Mahnung

Dass eine Rechnung mindestens dreimal angemahnt werden muss, gehört ebenfalls in die Welt der Fabeln. Eine Mahnung reicht und dann befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug.

Du bist nicht die Bank des Kunden

Oft werden dann die Zinsen vergessen oder man weiß nicht, was Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz genau bedeuten. Dann freut sich dein Kunde, denn günstiger bekommt er nirgendwo einen Kredit.

EXTRA: 4 Tipps, mit denen du deine Liquidität verbesserst

Vollstreckung und Frust

In der Vollstreckung werden nicht nur von Unternehmern Fehler gemacht, sondern auch von Anwälten. Es ist eben nicht damit getan, den Gerichtsvollzieher auf die Reise zu schicken. Durch die Reform von Vorschriften kann ein Schuldner heute die Zahlung länger herauszögern als früher.

Erfolgreiche Vollstreckung setzt eine umfassende Vorprüfung voraus, an welcher Auskunfteien, Detekteien und Anwälte beteiligt sein müssen. Dann wird die Vollstreckung effektiv. Die Auskünfte der Auskunfteien werden wie ein Raster übereinander gelegt. Der Detektiv gibt seine Informationen dazu und der Anwalt sucht die richtige Möglichkeit aus, um die Forderung effektiv durchzusetzen. (z.B. vorläufiges Zahlungsverbot)

Michael Borth

Rechtsanwalt und Inhaber der Anwaltskanzlei Borth. Anwalt mit ca. 25 Jahren Berufserfahrung. Schwerpunktmäßig in den Bereichen Arbeits- und Vertragsrecht, sowie Forderungseinzug bundesweit. Mitgründer des Vereins Faire Arbeitswelt e.V., einem Zusammenschluss, der Arbeitnehmern und Arbeitgebern mit entsprechenden Experten Unterstützung für eine bessere Arbeitswelt gibt. Autor zahlreicher Artikel aus dem Bereich Recht, jeweils mit der Zielsetzung: RECHT verständlich zu machen.

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10 Comments

  • Andreas Kuhn sagt:

    Habe Forderungen gehabt in Höhe von 80000 Euro das Unternehmen hat Gesellschafter gewechselt und Privatinsolvenzen das übliche halt wenn man das Geld verschleppen will. Auf jeden Fall war da nichts mehr zu holen. Habe mich an ein junges Spezialisten Team gewendet, nach einen kurzer Ermittlung war der Schuldner bereit zu zahlen. Der Geschäftsführer ist ein Türke, vielleicht lag es daran :) Falls Ihr nicht mehr weiter kommt oder sogar eure Existens bedroht ist, dann nimmt Kontakt über die Homepage: http://www.lc-direkt.com/

  • Olli sagt:

    Wenn der kunde nicht zahlt vorbei gehen mit 2-3 Mann am besten abends und Geld abholen sofortauszahlung verlangen. Klappt zu 80%. Einer war so begeistert (ein Staatsanwalt) er hat uns direkt wieder beauftragt seinen Garten zu machen.

  • Meike Appel-Fuhrmann sagt:

    Sehr geehrter Herr Borth,
    wir haben als Hotel & Restaurant genau dasselbe Dilemma gehabt. Wir haben in der Zwischenzeit unsere Debitorenbuchhaltung ausgelagert auf ein Factoring Unternehmen,Robert Wolf GmbH,. die Kosten sind extrem überschaubar, die Zinsen auch, das erleichtert unsere Arbeit ungemein.

    • Bernd Ekkelstone sagt:

      Factoring ist sehr interessant. Dies war auch für uns – GmbH im Kreativbereich ein Thema. Allerdings lehnen viele große Unternehmen die Zusammenarbeit ab, wenn ein Factory-Unternehmen mit im Spiel ist. Daher haben wir dann darauf verzichtet, um Kunden aus dem DAX-Kreis nicht zu verlieren.

  • Gerd Segatz sagt:

    „Ein Kunde, der nicht zahlt, ist kein Kunde“? Sagen Sie das den Kunden der Arbeitsagentur!

  • F. Eberhard Ostermayer sagt:

    Sehr geehrter Herr Borth,
    alles richtig, aber viel effektiver und schneller kann die Forderungsrealisierung sein wenn die vertraglichen und gesetzlichen Pfandrechte richtig genutzt werden. Ein Jura Professor hat zu dazu einmal treffend gesagt: Mit den Gesetzen ist es wie mit dem Beton, es kommt darauf was man daraus macht.
    F. Eberhard Ostermayer
    Allgemein öffentlich bestellter, vereidigter Versteigerer

    • UE-Elektronik sagt:

      Leute die sowas bei uns abziehen sind sich des Pfandrechts und der Kundenfreundlichkeit unseres Staates durchaus bewußt und haben den Gegenwert schon längst benutzt um andere Gläubiger zu befrieden. Dass sowas Gerichtsvollzieher nicht die Bohne interessiert, was vom gepfändeten überhaupt Eigentum des Käufers ist ist auch wieder typisch deutsch.Bitte kommen Sie mir nicht mit dem erweiterten Eigentumsvorbehalt. Den sieht die vollziehende Kraft ja nur gedruckt auf einer Rechnung, falls er sich diese auch zeigen läßt. In der Realität sieht es nur leider anders aus.ich denke in die Zukunft schauen und keine Geschäfte mit Zahlung nach Lieferung mehr tätigen sollte der einfachste und auch kostengünstigste sein.

  • Bryah sagt:

    Guten Tag! AGB bitte ohne s. ;)

    • KatjaJuengling sagt:

      Guten Tag Bryah,
      damit haben Sie natürlich vollkommen Recht, wir haben es sofort korrigiert. Vielen Dank für den Hinweis.
      Katja Jüngling
      unternehmer.de-Redaktion

    • Elmar Pfister sagt:

      Sehr geehrte(r) Bryah,
      die abgekürzte Version von „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ im Plural wird durchaus dadurch gekennzeichnet, daß am Schluß ein kleines „s“ nachgestellt wird, denn theoretisch könnte auch EINE allgemeine Geschäftsbedingung gemeint sein, was zwar hier keinen praktischen Sinn hat, dennoch aber zwischen Singular und Plural unterschieden werden sollte.

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