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Wer heutzutage etwas auf sich hält, stellt sich und sein Unternehmen auch auf sozialen Plattformen vor. Über den Sinn solcher Auftritte in sozialen Netzwerken lässt sich zwar streiten. Schließlich ist der Erfolg häufig nur schwer messbar. Dennoch meinen viele Unternehmen, es sich nicht leisten zu können, auf Facebook & Co. zu verzichten.

Doch wer als Gewerbetreibender eine Fan-Seite einrichtet, begibt sich unter Umständen auf dünnes Eis. Die Rede ist von der Impressumspflicht, die schon zu zahlreichen Streitigkeiten und Unklarheiten geführt hat.

Impressumspflicht – problematisch auf Facebook

Es war unter anderem das Landgericht Aschaffenburg, das sich zur Impressumspflicht auf Facebook geäußert hatte. Wer eine gewerbliche Fan-Seite betreibt, muss auch ein klar erkennbares Impressum zur Verfügung stellen. Das war auch vorher bereits bekannt. Nur über die Form bestand weniger Einigkeit.

Im Falle des LG Aschaffenburg war die Beklagte der Meinung gewesen, es reiche aus, wenn unter dem Reiter „Info“ Angaben über den Firmennamen, die Adresse, Website, E-Mail und Telefonnummer zu finden sind. Grundsätzlich war das Gericht nicht unbedingt anderer Meinung. Allerdings mit einer Ausnahme. Zwar müsse sich das Impressum nicht zwingend auf der gleichen Domain befinden wie der eigentliche Internetauftritt. Die Angaben unter dem Reiter „Info“ reichten den Richtern aber auch nicht aus, weil sie nicht offensichtlich optisch wahrnehmbar seien. Für Unternehmen ist das eine Herausforderung, insbesondere weil Facebook hier keine klaren Lösungen anbietet.

Möglichkeiten, der Impressumspflicht nachzukommen

In der Praxis gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, seiner Verpflichtung nachzukommen. So kann man in die eigene Fan-Seite einen neuen Reiter einfügen, der den Titel „Impressum“ trägt. Dort kann man dann sein vollständiges Impressum hinterlegen. Der eigene Tab über dem Info-Button hat allerdings einen Nachteil. Für mobile Nutzer von Facebook, immerhin rund 300 Millionen, ist dieser Button nicht sichtbar. Das schränkt die Rechtssicherheit dieser Variante ein. Um tatsächlich auf der sicheren Seite zu sein, muss theoretisch unter jedem Firmen-Posting der Hinweis auf das Impressum eingefügt werden.

Man kann davon ausgehen, dass es nicht mehr lange dauern wird, bis Facebook die Möglichkeit schafft, ein vollständiges Impressum auf der Fan-Seite einzubinden. Kein Unternehmen kann sich selbst jedoch aus der Pflicht nehmen, denn unabhängig davon, ob Facebook Instrumente für die Impressumspflicht anbietet oder nicht – jedes Unternehmen muss ein Impressum auf der eigenen Fan-Seite haben.

(LG Aschaffenburg, Urteil vom 19.08.2011, Az.: 2 HK O 54/11)

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