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Kündigung wegen Arbeitsverweigerung aus GlaubensgründenAuf Portalen wie meinchef.de, jobvote.com oder kununu.com können Mitarbeiter ihren Arbeitgeber bewerten, um potenziellen Bewerbern ein Bild ihrer Firma zu verschaffen. Aber Vorsicht: Wer hier Grenzen überschreitet, riskiert die Kündigung.

Wer über seinen Arbeitgeber im Internet falsche Angaben macht, riskiert eine Abmahnung oder sogar die Kündigung, schreibt business-wissen.de. Das Unternehmer-Portal erläutert, was Sie beim Bewerten von Personen und Unternehmen im Internet unbedingt vermeiden sollten, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein:

1. Schmähkritik

Unter Schmähungen versteht man rechtlich gesehen Meinungsäußerungen, die letztlich auf das Herabsetzen einer Person zielen. Darunter fallen Äußerungen, durch die eine Person verächtlich gemacht wird – und bei denen es folglich nicht mehr um eine sachliche Auseinandersetzung geht.

2. Verleumdung

Verleumdungen sind ehrverletzende Behauptungen über eine Person – trotz des Wissens, dass die Behauptung unwahr ist.

3. Üble Nachrede

Üble Nachrede ist eine Form der Beleidigung. Eine solche ehrverletzende Tatsachen-Behauptung ist dann strafbar, wenn sie nicht bewiesen werden kann.

4. Unwahre Behauptung

Wie der Begriff schon aussagt: Hierunter fallen Behauptungen, von denen man weiß, dass sie nicht der Realität entsprechen.

Business-wissen.de weist darauf hin, dass Beleidigungen eine ordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung rechtfertigen können – grobe Beleidigungen im äußersten Fall sogar eine außerordentliche fristlose Kündigung. (uqrl)

(Quelle: www.business-wissen.de)

(Bild: © Christian Jung – Fotolia.com)

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