Recht Lexikon
Nießbrauch
Der Nießbrauch bezeichnet die Belastung einer Sache zu Gunsten einer Person. Die Person kann über den Zeitraum des Nießbrauchrechts über die Sache verfügen. Das Nießbrauchsrecht findet häufig im Immobilienbereich Anwendung. Zwischen dem Eigentümer und dem Nießbrauchsberechtigten besteht ein dingliches Rechtsverhältnis.
Das Nießbrauchsrecht ist unvererblich und unverkäuflich. Es handelt sich um ein absolutes Recht.
Neueste Kommentare
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Gut geschrieben. Echt toll. Danke.
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Christian Maria Fischer
Nur zwei Anmerkungen: Als PR-Berater habe ich branchenübergreifend die Erfahrung gemacht, dass Pressemeldungen mit 200 bis 250 deutlich besser ziehen…
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Thomas
Vor Reden war ich auch immer sehr nervös. Haben dann ein Rhetorik Aufbauseminar gemacht und seitdem klappt alles viel besser…
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