Skip to main content

Die Nichtleistungskondiktion ist ein Sammelbegriff für Ansprüche, die aus ungerechtfertigter Bereicherung, z. B. § 812 I I Alt. 2 und § 816 BGB bestehen. Die Vermögensmehrung geschieht dabei ohne rechtlichen Grund und žnicht durch Leistungœ sondern in sonstiger Weise.

Mit der Nichtleistungskondiktion wird folgender Rechtsgedanke aufgegriffen:

Erlangt jemand ohne Grund einen rechtlichen Vorteil, so muss dieser zurückgewährt werden.

Das Gegenstück der Nichtleistungskondiktion ist die Leistungskondiktion. Die Leistungskondiktion hat Vorrang vor der Nichtleistungskondiktion.