Recht Lexikon
Minderung
Die Minderung, geregelt in § 441 BGB, ist ein Gewährleistungsrecht, welches vom Käufer einer mangelhafter Ware ausgeübt werden kann. Mit der Minderung wird die Herabsetzung des Kaufpreises bezeichnet.
Bei der Minderung ist der Preis einer Sache in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Vertragsschlusses der Wert des Werkes in mangelfreiem Zustand zu dem tatsächlichen Wert gestanden hat.
Neueste Kommentare
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Gut geschrieben. Echt toll. Danke.
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Christian Maria Fischer
Nur zwei Anmerkungen: Als PR-Berater habe ich branchenübergreifend die Erfahrung gemacht, dass Pressemeldungen mit 200 bis 250 deutlich besser ziehen…
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Thomas
Vor Reden war ich auch immer sehr nervös. Haben dann ein Rhetorik Aufbauseminar gemacht und seitdem klappt alles viel besser…
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