Der Maßgeblichkeitsgrundsatz zählt zu den Grundsätzen der ordnungsmäßigen Buchführung; dennoch muss er beachtet werden. Er ist in § 5 EStG festgeschrieben.
Der Maßgeblichkeitsgrundsatz sagt aus, dass die in der Handelsbilanz festgeschriebenen Beträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung anzusetzen sind. Dies gilt aber nur dann, wenn keine anderweitigen steuerrechtlichen Vorschriften greifen.