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Der Maßgeblichkeitsgrundsatz zählt zu den Grundsätzen der ordnungsmäߟigen Buchführung; dennoch muss er beachtet werden. Er ist in § 5 EStG festgeschrieben.

Der Maßgeblichkeitsgrundsatz sagt aus, dass die in der Handelsbilanz festgeschriebenen Beträge bei der steuerlichen Gewinnermittlung anzusetzen sind. Dies gilt aber nur dann, wenn keine anderweitigen steuerrechtlichen Vorschriften greifen.