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Die Leistungsklage zielt darauf ab, festzustellen, ob ein materiell-rechtlicher Anspruch besteht. Die Leistungsklage ist auf ein Tun, Dulden oder Unterlassen des Beklagten gerichtet.

In einem Zivilprozess ist eine Leistungsklage statthaft, wenn eine fällige und durchsetzbare Zahlung eingeklagt wird. Daneben kann eine Leistungsklage auch im Sozialrecht und Verwaltungsrecht eingelegt werden.