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Definition „Laienwerbung“

Laienwerbung liegt vor, wenn Privatpersonen zu Werbezwecken eingesetzt werden und hierfür eine Werbeprämie erhalten. Laienwerbung ist grundsätzlich zulässig. Sie ist nur dann i. S. v. § 1 UWG unlauter, wenn durch die Werbung eine unsachliche oder unangemessene Beeinträchtigung des Verbrauchers erfolgt oder wenn der Werbecharakter verschleiert wird. In § 5 UWG werden weitere Unlauterkeitstatbestände genannt. Häufig ist Laienwerbung mit Empfehlungsmarketing gleichzusetzen. Laienwerbung wird häufig von Banken und Clubs durchgeführt um Mitglieder oder Kunden zu werben.