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Der gewerbliche Rechtsschutz ist der Überbegriff für das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) sowie das Patentrecht, Markenrecht und das Geschmacksmusterrecht. Letztere drei Schutzgesetzte werden als gewerbliche Immaterialgüterrechte bezeichnet.

Die Gesamtheit dieser gewerblichen Schutzvorschriften sollen Rechteinhaber Rechtsschutz vor Nachahmung gewähren.