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Die Gesamtvollstreckung ist ein Begriff aus der Zwangsvollstreckung. Mit ihr sollen alle Gläubiger gemeinschaftlich befriedigt werden. Die Befriedigung erfolgt nach einer Quote. Ziel des Gesamtvollstreckung ist es, zu verhindern, dass einzelne Gläubiger sich auf Kosten anderer Gläubiger befriedigen.