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Der Gerichtsvollzieher ist ein Landesbeamter des mittleren Dienstes. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Zwangsvollstreckung zu betreiben. Grundsätzlich ist es dem Gerichtsvollzieher nur gestattet, körperliche Gegenstände zu pfänden. Häufig wird der Gerichtsvollzieher auch mit der Verwertung der gepfändeten Gegenstände betraut, § 814 BGB.