Recht Lexikon
Gefährdungshaftung
Die Gefährdungshaftung bezeichnet eine Schadensersatzpflicht, die verschuldensunabhängig besteht. Die Haftung ergibt sich allein daraus, dass sich eine bestimmte Gefahr verwirklicht hat. Damit ist nicht die rechtswidrig und schuldhaft begangene Handlung, sondern allein das bestehende Risiko ein Zurechnungsgrund.
Neueste Kommentare
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Gut geschrieben. Echt toll. Danke.
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Christian Maria Fischer
Nur zwei Anmerkungen: Als PR-Berater habe ich branchenübergreifend die Erfahrung gemacht, dass Pressemeldungen mit 200 bis 250 deutlich besser ziehen…
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Thomas
Vor Reden war ich auch immer sehr nervös. Haben dann ein Rhetorik Aufbauseminar gemacht und seitdem klappt alles viel besser…
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