Die Garantiefrist wird häufig auch als Garantiezeit bezeichnet. Sie bezeichnet den Zeitraum, in welchem der Garantiegeber für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit einer Sache in Anspruch genommen werden kann.
Die Garantie, § 443 BGB, ist eine freiwillige Zusatzleistung des Unternehmers. Wird eine Garantieerklärung abgegeben, so muss der Garantiegeber für die in der Garantieerklärung genannte Beschaffenheit oder Haltbarkeit der Sache aufkommen.