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Das Erfinderrecht regelt die Rechte des Erfinders an einer Sache. Die gesetzlichen Vorschriften sind im Patentgesetz und im Gebrauchsmustergesetz geregelt. Das Erfinderrecht ist ein Immaterialgüterrecht, welches auch als sonstiges Recht i.S.v. § 823 I BGB schutzwürdig ist.