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Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) geregelt. Sie billigt dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser infolge einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit seine vertragliche Arbeitsleistung nicht ausführen kann. Die Entgeltfortzahlung beträgt für die ersten sechs Wochen der Erkrankung 100 Prozent.