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Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist ein Begriff aus der Insolvenzordnung. Die drohende Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn der Schuldner voraussichtlich nicht in der Lage sein wird, seine Verbindlichkeiten zum Fälligkeitszeitpunkt zu begleichen. Die drohende Zahlungsunfähigkeit ist in § 18 InsO geregelt und stellt mittlerweile auch einen Insolvenzeröffnungsgrund dar.

Liegt drohende Zahlungsunfähigkeit vor, so kann das Insolvenzverfahren nur vom Schuldner selbst und nicht durch die Gläubiger beantragt werden.