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Die culpa post contractum finitum besagt, dass auch nach Abschluss bzw. Beendigung eines Vertragsverhältnisses die Vertragsparteien verpflichtet sind, auf die Rechte und Rechtsgüter der anderen Vertragspartei Rücksicht zu nehmen. Anders als bei der c. i. c. handelt es sich hier um eine schuldhafte Verletzung, die aus dem ursprünglichen Schuldverhältnis andauert.