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Ein bedingungsfeindliches Rechtsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, welches mit einer Bedingung nicht wirksam verbunden werden kann. Kommt es zu so einer Kombination, so ist das Rechtsgeschäft in der Regel nichtig.

Bedingungsfeindlich sind vor alle Rechtsgeschäfte aus dem Bereich Familien- und Steuerrecht sowie

  • die Auflassung,
  • die Aufrechnung und
  • die Ausübung weiterer Gestaltungsrechte.

Werden bedingungsfeindliche Rechtsgeschäfte dennoch unter einer Bedingung geschlossen, so sind sie regelmäßig nichtig.