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Ein Arbeitsvertrag ist ein privatrechtlicher Vertrag, welcher den Arbeitnehmer zur Erbringung unselbstständiger Arbeitsleistung gegen Entgelt verpflichtet. Der Arbeitsvertrag ist eine Unterart des Dienstvertrags aus § 611 BGB.

Aufgrund der Privatautonomie muss ein Arbeitsvertrag nicht zwingend schriftlich erfolgen. Etwas anderes gilt jedoch für befristete Arbeitsverträge. Befristete Arbeitsverhältnisse bedürfen der Schriftform. Wird diese nicht gewahrt, so ist die Befristungsabrede unwirksam, § 14 Abs. 4 TzBfG.