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Ein Arbeitnehmer ist eine Person, die aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags zur Erbringung einer weisungsgebundenen Tätigkeit nach Ort und Zeit verpflichtet ist. Der Arbeitnehmer erhält hierfür ein Entgelt durch den Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer wird in den §§ 611 – 630 BGB gesetzlich geregelt.

Nicht als Arbeitnehmer zu werten

Nicht unter den Arbeitnehmerbegriff fallen

  • Studierende,
  • Selbständige,
  • Arbeitslose,
  • Beamte, Richter, Soldaten, Zivildienstleistende,
  • Arbeitslose sowie
  • Rentner.

Arbeitnehmerähnliche Personen

Zu beachten sind aber auch die arbeitnehmerähnlichen Personen. Dies sind Personen, die in der Regel nur für einen Arbeitgeber beschäftigt sind und daher ebenso wirtschaftlich schutzwürdig sind, wie Arbeitnehmer, § 12 a TVG.