Recht Lexikon
Alleinstellungswerbung
Mit einer sogenannten Alleinstellungswerbung oder Spitzenstellungswerbung nimmt der Werbende für sich eine Spitzenstellung im Verhältnis zu seinen Mitbewerbern oder deren Produkten in Anspruch.
Hiervon zu unterscheiden sind bloße reklamehafte Übertreibungen. Die Werbung mit einem Alleinstellungsmerkmal ist zulässig, sofern der Werbende in dieser Hinsicht einen deutlichen Vorsprung gegenüber seinen Mitbewerbern aufweisen kann.
Neueste Kommentare
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Gut geschrieben. Echt toll. Danke.
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Christian Maria Fischer
Nur zwei Anmerkungen: Als PR-Berater habe ich branchenübergreifend die Erfahrung gemacht, dass Pressemeldungen mit 200 bis 250 deutlich besser ziehen…
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Thomas
Vor Reden war ich auch immer sehr nervös. Haben dann ein Rhetorik Aufbauseminar gemacht und seitdem klappt alles viel besser…
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