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Definition Blacklist

Unter einer sogenannten Blacklist versteht man allgemein eine Liste oder Aufzählung von Namen/Begriffen bzw. Instanzen, welche gegenüber anderen, nicht aufgeführten in einer bestimmten Hinsicht benachteiligt bzw. separiert oder ignoriert werden sollen.

Eine weitere übliche Bezeichnung für den neudeutschen Terminus Blacklist ist Schwarze Liste oder Negativliste oder Sperrliste. Ein typisches Beispiel für eine Blacklist ist der sogenannte Index, auf dem von der Bundesprüfstelle als jugendgefährdend eingestufte Medien gelistet werden.

Diese Medien dürfen dann nicht mehr beworben und auch nicht mehr verkauft werden. Im Kontext des digitalen Zeitalters kennt man die Blacklist zudem aus dem Internet: Hier kann es sich zum Beispiel um eine Liste von Personen in einem sozialen Netzwerk handeln, mit denen man jegliche Kontaktaufnahme verhindern bzw. von denen man nicht belästigt werden möchte.

Auch bestimmte Wörter können in Messenger-Programmen auf eine Schwarze Liste gesetzt werden. Diese werden entweder direkt bei der Eingabe oder beim Empfang einer Nachricht erkannt und blockiert.

Im E-Mail-Marketing setzt man Empfänger auf eine Blacklist, die in keinem Fall mehr angeschrieben werden dürfen.

Blacklists – positive und negative Effekte

Ebenfalls weit verbreitet sind Blacklists auf Computern, die entweder öffentlich verwendet werden oder einer Personengruppe zur Verfügung gestellt werden sollen, die bestimmte Inhalte nicht nutzen bzw. sehen soll. Auch in Unternehmen können innerhalb der IT-Infrastruktur Blacklists angelegt werden, beispielsweise aus Sicherheits- und Datenschutzgründen.

Typisch ist hier das Beispiel von Computerräumen in Schulen, wo sowohl bestimmte Websites, die von den Schülern nicht besucht werden sollen, als auch Programme und Applikationen vom Lehrpersonal in eine Blacklist eingetragen werden können.

Blacklists haben demnach ganz verschiedene Funktionen: Zum einen können sie Personen vor bestimmten anderen Personen oder Inhalten schützen. So gibt es etwa auch Blacklists mit Adressen, die keine Werbung erhalten oder von Marktforschungsinstituten nicht mehr angerufen werden möchten.

Hier hat die Blacklist also einen positiven Charakter für denjenigen, der sie ausstellt. Auf der anderen Seite kann eine Blacklist auch zur

  • Einschränkung persönlicher Freiheiten,
  • zur Zensur oder sogar zur Unterdrückung von Personengruppen und
  • für Diskriminierungen eingesetzt werden.