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Kapitalanlagegesellschaften (kurz: KAG) sammeln Kapital von verschiedenen Anlegern und investieren es in Investmentfonds. Die Depot-Banken, mit denen Kapitalanlagegesellschaften zusammenarbeiten, spielen in diesem Zusammenhang v.a. eine kontrollierende Rolle.

Weitere Funktionen und Dienstleistungen, die Kapitalanlagegesellschaften übernehmen können, sind:

  • Altersvorsorge-Verträge
  • Verwahrung & Verwaltung ausländischer Investmentfonds
  • Verwaltung von Immobilien-Vermögen

Die Risiken für die Anleger sollen durch Besitzstreuung (Risiko-Mischung) minimiert werden. Gegründet werden dürfen Kapitalanlagegesellschaften lediglich in den Rechtsformen Aktiengesellschaft (AG) oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).

Über die Einhaltung der Anlagegrenzen, die Bildung von Sondervermögen und die Verwaltung der Anteile muss eine Kapitalanlagegesellschaft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht regelmäßig in Form von Geschäftsberichten Rechenschaft ablegen.