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Definition von Dispositionsfunktion:

Der Begriff kommt aus der Buchhaltung und beschreibt damit die Grundlage für betriebliche Entscheidungen, wie z.B.:

  • Personalpolitik (Mitarbeiteranzahl, Gehälter, Gehaltserhöhungen etc.)
  • Investitionen (z.B. neue Gebäude, Anschaffung von Maschinen, Firmenanteile etc.)

Unter der Dispositionsfunktion versteht man also die Entscheidungsgrundlage für innerbetriebliche Entscheidungen, welche als Unterstützung für die betriebliche Planung dient. Die vom Rechnungswesen erschlossenen Zahlen und Unterlagen, geben dann Aufschluss über

  • die finanziellen Mittel,
  • die betrieblichen Einnahmen sowie über
  • die laufende Ausgaben.

Diese Erkenntnisse gewährleisten sinnvolle betriebliche Entscheidungen hinsichtlich neuer Investitionen, Personalpolitik, sowie der betrieblichen Liquidität.