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Der Vollständigkeitsgrundsatz ist ein Teil der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB), die im HGB zu finden sind.

Vollständigkeit der Buchführung & des Jahresabschluss

Er besagt, dass die laufende Buchführung und der Jahresabschluss vollständig sein müssen, das heißt es sollen alle

  • Vermögensgegenstände,
  • Rechnungsabgrenzungsposten,
  • Schulden,
  • Aufwendungen und
  • Erträge

enthalten sein.