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Durch die Kleinunternehmerregelung werden insbesondere für Kleinunternehmer Erleichterungen im Umsatzsteuerrecht geschaffen.

Beantragt werden kann die Kleinunternehmerregelung bei der Gründung im Rahmen des steuerlichen Erfassungsbogens oder aber später formlos beim Finanzamt

Ausschlaggebend für die Befreiung von der Umsatzsteuer ist der Umsatz im aktuellen sowie im Vorjahr.

Im Gründungsjahr gelten besondere Regelungen:

Hierbei muss der prognostizierte Umsatz für das erste Geschäftsjahr als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden, der 17.500 € nicht überschreiten darf.

Zu Beginn jedes Geschäftsjahres muss vom Selbständigen geprüft werden, ob die Grenzen nicht überschritten wurden.

Im zweiten Jahr muss geprüft werden, ob der tatsächliche Umsatz des ersten Geschäftsjahres die 17.500 € wirklich nicht überschritten hat. Der Umsatz des zweiten und der darauf folgenden Jahre darf außerdem die 50.000 € nicht übersteigen.