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Der Jahresabschluss setzt sich zusammen aus

  • der Bilanz,
  • der Gewinn- und Verlustrechnung und

bei Kapitalgesellschaften zusätzlich

  • aus einem Anhang und
  • einem Lagebericht.

Wer muss einen Jahresabschluss durchführen?

Jedes Unternehmen, das zur Buchführung verpflichtet ist, muss diese am Ende des Geschäftsjahres abschließen. Nach der Durchführung einer Inventur wird eine Auflistung des Inventars erstellt. Diese Bestandsveränderung geht in die Bilanz ein.

In der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) werden alle Aufwendungen und Erträge des Unternehmens festgehalten.