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Die rechtlichen Beziehungen zwischen den einzelnen Gesellschaftern von Personen- oder Kapitalgesellschaften bezeichnet man als Innenverhältnis.

Es regelt die Pflichten und Rechte der Gesellschafter, beispielsweise die Aufgaben der Geschäftsführung oder die Verteilung der Gewinne und Verluste.

Die Regelungen finden sich im Gesellschaftsvertrag. Sind dort einzelne Regelungen nicht aufgeführt, so gelten die gesetzlichen Vorschriften.