Skip to main content

Man bezeichnet nicht-körperliche Gegenstände, wie beispielsweise Lizenzen oder Rechte, als immaterielle Wirtschaftsgüter.  

Beispiele für immaterielle Wirtschaftsgüter:

  • Firmenwerte,
  • Patente,
  • Herstellungsverfahren oder
  • Markenzeichen.

Hinsichtlich der Abschreibungsmethode existieren Unterschiede zu materiellen Wirtschaftsgütern, da immaterielle Güter nur linear abgeschrieben werden dürfen.