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Die Herstellungskosten werden im Rahmen der Kostenrechnung auch als Herstellkosten bezeichnet. Man bezeichnet damit die Aufwendungen, die einem Unternehmen durch den Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme von Dienstleistungen zur Erzeugung eines Produktes entstehen. 

Welche Aufwendungen zählen zu den Herstellungskosten?

Außerdem gehören zu den Herstellungskosten solche Aufwendungen, die der Erweiterung oder der Verbesserung eines Gutes dienen.

Beispielsweise können dies

  • Materialkosten,
  • Transportkosten oder
  • Lohn- und Fertigungskosten sein.

Im Handels- und im Steuerrecht werden die Herstellungskosten jedoch unterschiedlich behandelt.