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Die Anschaffungskosten eines Gutes entstehen bei dessen Kauf durch ein Unternehmen und setzen sich aus dem Kaufpreis abzüglich

  • Rabatte,
  • Skonto und
  • Boni

zusammen.

Welche Arten von Unternehmer sind bei den Anschaffungskosten zu beachten?

Zu unterscheiden ist hierbei zwischen einem umsatzsteuerpflichtigen und einem umsatzsteuerbefreiten Unternehmer.

  • Der umsatzsteuerpflichtige Unternehmer veranschlagt die reinen Nettokosten des erworbenen Gutes als Anschaffungskosten.
  • Der von der Umsatzsteuer befreite Unternehmer jedoch bezieht die Umsatzsteuer in die Berechnung der Anschaffungskosten mit ein. Für ihn ist daher der Bruttobetrag relevant, da er vom Finanzamt keine Erstattung der darin enthaltenen Vorsteuer erhält.

Von den Anschaffungskosten zu unterscheiden sind die Herstellungskosten.