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Das Urheberrecht entsteht mit der Schöpfung eines Werkes.

Wann gilt das Urheberrecht?

  • Der Urheber muss das Werk persönlich erstellt haben.
  • Das Werk muss individuell vom Urheber geprägt sein. Es muss die persönliche Note des Urhebers tragen.
  • Besonders einfache Werke sind nicht urheberrechtlich geschützt.
  • Für Werke im Internet gelten dieselben Grundsätze wie außerhalb des Internets.

Wer hat welche Rechte?

  • Das Urheberrecht entsteht und bleibt immer beim Urheber. Er kann anderen aber Nutzungsrechte am Werk einräumen.
  • Die Reichweite der eingeräumten Nutzungsrechte können Lizenzgeber und Lizenznehmer vertraglich frei vereinbaren.
  • Einfache Nutzungsrechte: Der Lizenznehmer darf das Werk nutzen. Aber andere dürfen das im Zweifel auch.
  • Ausschließliche Nutzungsrechte: Der Lizenznehmer ist wirtschaftlich dem Urheber gleichgestellt. Er kann Dritte an der Nutzung hindern, da der Urheber das ausschließliche Nutzungsrecht nur einmal vergeben kann.

Urhebernennung

Der Nutzer muss den Urheber immer nennen, auch wenn er die Nutzungsrechte hat. Der Urheber selbst kann aber auf die Nennung verzichten. Am besten solltest du den Vor-und Nachnamen des Urhebers nennen. In manchen Fällen reicht es, ein Pseudonym oder eine Abkürzung zu nennen, wenn der Urheber dadurch erkennbar bleibt.