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Das Oberlandesgericht (OLG) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit, in welchem Zivil- und Strafsenate gebildet werden. Das OLG steht zwischen dem Bundesgerichtshof und den Landgerichten; bei Familien- und Kindschaftsangelegenheiten zwischen Amtsgericht und dem  Bundesgerichtshof. Das OLG wird häufig in der zweiten oder dritten Instanz angerufen.

Zuständigkeit bei zivilrechtlichen Streitigkeiten

  • Berufung und Beschwerde gegen Urteile der Landgerichte
  • Berufung und Beschwerde gegen Urteile der Amtsgerichte in Familiensachen

Zuständigkeiten bei strafrechtlichen Gegebenheiten:

  • Beschwerdeinstanz gegen Entscheidungen der Strafkammern
  • Revisionsinstanz gegen Urteile eines Strafrichters und des Schöffengerichts

Jedes Bundesland verfügt über mindestens ein Oberlandesgericht. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz besitzen zwei Oberlandesgerichte. In Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen bestehen drei Oberlandesgerichte.