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Bei einem Kredit überlässt der Kreditgeber (Kreditor), das ist meistens eine Bank, dem Kreditnehmer (Debitor) Kapital in Euro, welches dieser ihm innerhalb einer bestimmten Frist (Laufzeit) in festgelegten Raten zu einem vereinbarten Zinssatz zurückzahlen muss. Dieser Zinssatz kann auch dem Jahreszins entsprechen. Die Konditionen werden unter den beiden Parteien ausgemacht. Bei dem Vergeben eines Kredites spielt die Bonität des Kreditnehmers eine große Rolle.

Hierbei vertraut der Kreditnehmer darauf, den Kredit im vereinbarten Umfang zur Verfügung zu erhalten, während der Kreditgeber seinerseits auf die Fähigkeit und Bereitschaft des Kreditnehmers zur Rückzahlung vertraut.

Abgrenzung Kredit vom Darlehen

Die Bezeichnungen „Darlehen“ und „Kredit“ überschneiden sich zwar zum Teil, allerdings greift der Begriff Kredit weiter aus. Dementsprechend bezieht er sich nicht nur auf Geldleihe, sondern auch auf

  • Akzeptkredite (Wechselkredit ohne Geldfluss an Kreditnehmer)
  • Avalkredite (Haftung im Namen des Kreditnehmers)
  • Diskontkredite (Kredit durch Ankauf noch nicht fälliger Wechsel)

Den genannten Kreditarten liegen rechtlich keine Darlehensverträge zugrunde, denn Darlehensverträge sehen zunächst die direkte Zurverfügungstellung von Geldbeträgen vor. Diese kann sowohl zweckfrei als auch zweckgebunden erfolgen.