Skip to main content

Gem. § 305 BGB sind Allgemeine Geschäftsbedingungen für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrags stellt. Die AGB haben das Ziel, die Vertragspartner des Verwenders vor einer unangemessenen Benachteiligung zu schützen. Die Einschränkungen der AGB finden sich in den § 305 c; § 307; § 308 und § 309.

Verstößt eine wirksam eingezogene Klausel gegen AGB-Recht, so wird diese Klausel gem. § 306 I BGB unwirksam. Der übrige Vertrag bleibt wirksam, § 306 II BGB.