Skip to main content

Die USA sind für Unternehmensgründer ein hochinteressanter Unternehmensstandort, gerade für digitale Geschäftsfelder. Die Vereinigten Staaten bieten hier nicht nur den Vorteil der Nähe zu vorteilhaften Geschäftskontakten und potenziellen Investoren, sondern stellen auch einen idealen Markt für die entsprechenden Produkte dar. Und: Die US-Bürokratie hält Ausländern die Tür weit offen für Unternehmensgründungen. Doch wer in den USA gründen möchte, muss ein paar Besonderheiten beachten.

Unternehmensgründung in den USA: Einige Fakten

Der amerikanischen Wirtschaft haftet oft der Mythos des Unbürokratischen an. Tatsächlich aber sind die Restriktionen, die vor der Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in den USA stehen, in einigen Aspekten beachtlich. Auch der berühmte amerikanische Unternehmergeist selber ist durchaus nicht so stark ausgeprägt wie sein Ruf.

Eine Studie aus dem Januar 2015 ermittelte, dass sich lediglich 42 Prozent der erwachsenen US-Amerikaner zutrauen, ein Unternehmen zu gründen.

Mit 44 Prozent schnitten überaschenderweise ausgerechnet die deutschen Studienteilnehmer als in diesem Sinne unternehmerischer ab. Allerdings schätzten von den befragten Deutschen 66 Prozent eine Unternehmensgründung als schwierig ein, während von den befragten Amerikanern nur 57 Prozent diese Einschätzung teilten.

EXTRA: Bin ich der geborene Gründer? 7 Schlüsselfragen

Die beiden Zahlenpaare mögen zwei zum Thema relevante Aussagen symbolisieren: Es ist erstens grundsätzlich nicht einfach, ein erfolgreicher Unternehmer zu werden; und zweitens sind die Rahmenbedingungen für Unternehmer in den USA vergleichsweise günstig. Um nur ein paar Aspekte zu nennen:

  • Die eigentlichen Gründungsformalitäten sind in den meisten US-Staaten schnell und unkompliziert.
  • In vielen Bundesstaaten ist die Gründung online möglich.
  • Eine notarielle Beurkundung des Gründungsaktes ist nicht notwendig.
  • Mindestgründungskapital muss nicht vorgelegt werden.
  • Insgesamt sind die Gründungskosten niedrig im Vergleich zu Deutschland.
  • In einigen Bundesstaaten (z. B. Delaware und Florida) sind die Unternehmenssteuern enorm günstig.

Unternehmensrechtsformen in den USA

Die Entscheidung hinsichtlich der juristischen Form des zu gründenden Unternehmens hängt von verschiedenen Faktoren ab, die entscheidende Bedeutung haben:

  • die Höhe des einzusetzenden Kapitals
  • die Haftungspflicht
  • die Rolle etwaiger Mitgesellschafter
  • die Auswirkung auf die Höhe der Steuerbelastung für den Gründer

Allerdings ermöglicht die föderale Struktur der USA seinen Bundesstaaten, die Gesellschaftsformen in ihrem Sinne zu gestalten. Deshalb unterscheidet sich das Gesellschaftsrecht der einzelnen Bundesstaaten zum Teil erheblich, was die Details angeht. Im Folgenden eine kurz Liste der möglichen Unternehmensformen:

1. Sole Proprietorship

Die Sole Proprietorship ähnelt der deutschen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) und ist die am häufigsten anzutreffende Geschäftsform in den USA. Hier haftet man ebenfalls mit dem persönlichen Vermögen. In der Regel reicht eine örtliche Namensregistrierung oder Einzelregistrierung (license) zur Gründung, außerdem natürlich eine branchenbezogene Lizenz, falls notwendig (real estate license, hotel license o. Ä.).

2. Limited Partnership (LP)

Die Limited Partnership ist vergleichbar mit der deutschen Kommandit Gesellschaft (KG). Der Limited Partner zahlt das von ihm gezeichnete Kapital in die Firma ein und haftet in Folge nicht persönlich, während der General Partner unbeschränkt mit seinem Vermögen haftet.

3. General Partnership (GP)

Unbeschränkte Haftung gilt auch im Falle der General Partnership, die der deutschen oHk und GbR ähnelt. Die beteiligten Partner haften persönlich.

4. Limited Liability Company (LLC, LC)

Die Limited Liability Company ist gewissermaßen eine Mischform aus Corporation und Partnership, bei der die Haftung allerdings beschränkt ist. Im Gegensatz zur deutschen GmbH, der sie ansonsten ähnelt, ist sie keine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschafter können sich als Corporation oder als Partnership besteuern lassen, entsprechend entsteht Körperschaftssteuerpflicht oder eben nicht. Einige Bundesstaten erlauben die Gründung von Ein-Personen-LLCs.

5. Limited Liability Partnership (LLP)

Die Limited Liability Partnership ist wie die Limited Partnership (LP) eine Personengesellschaft und ähnelt der deutschen Kommanditgesellschaft ohne Komplementär. Die Partner haften mit ihrem Vermögen. Die LLP wird häufig von Freiberuflern wie Anwälten und Steuerberatern als Form gewählt, in einigen Bundesstaaten ist allein solchen Berufen vorbehalten.

6. Limited Liability Limited Partnership (LLLP)

Die Limited Liability Limited Partnership ist eine spezielle Form der Limited Partnership (LP), bei der auch der General Partner nur beschränkt haftet. Im Gegensatz zur LLP können hier alle Gesellschafter die Geschäftsführung direkt ausüben. Die steuerliche Behandlung ähnelt der der LLP.

7. Corporation (Corp., Inc.)

Die Corporation steht in gewisser Weise zwischen den deutschen Formen Aktiengesellschaft und GmbH. Allerdings besteht auch hier für die Gründer keine Pflicht zur Aufbringung von eigenem Kapital. Die Anteilseigner haften nicht persönlich. Die meisten großen amerikanischen Unternehmen sind Corporations. Besonderheiten der Corporation betreffen insbesondere die zentralisierte Managementstruktur, die unbegrenzte Bestandszeit und die unkomplizierte Übertragbarkeit von Geschäftsanteilen.

Welche Unternehmensform ist die geeignetste?

Von den genannten Unternehmensformen ist die Sole Proprietorship sicherlich am einfachsten umzusetzen – für Startups interessanter ist in der Regel aber die Limited Liability Partnership, die in vielen Bundesstaaten auch als Einzelunternehmen möglich ist. Neben der Einschränkung der persönlichen Haftung locken hier oft steuerliche Vorteile, je nach Bundesstaat. Dieser Vorteil hebt die LLP auch vorteilhaft von der US-Corporation ab, deren Fokussierung auf die Unternehmensaktie ohnehin für viele Gründer zu komplex sein dürfte.

Welche Unternehmensform tatsächlich die größten Vorteile liefert, hängt angesichts der großen Rolle der Bundesstaaten in der amerikanischen Wirtschaft von den konkreten Bedingungen ab, die in den einzelnen Staaten angeboten werden. Welche das sind, muss der Gründer vorab recherchieren. Immerhin bestehen die USA aus 50 Bundesstaaten.

EXTRA: Gründung & Selbstständigkeit: 6 Tipps für den schwierigen Anfang

Ohne Visum keine Gründung

Eine nicht weniger wichtige Rolle als die Unternehmensform spielt das Visum, das der zukünftige Unternehmer für seine US-Gründung benötigt. Man kann per Online-Formular unkompliziert für 90 Tage in die Staaten reisen, um dort eine Firma zu gründen. Für einen längeren Aufenthalt sowie für den Status als Firmeninhaber überhaupt benötigt man ein passendes Visum. Nicht in den USA lebende Personen erlaubt die amerikanische Bürokratie nicht als ausländische Inhaber eines amerikanischen Unternehmens.

Welches Visum wird benötigt und wie bekommt man es?

Anlaufpunkt für Visa für deutsche Unternehmensgründer in den USA ist das US-Generalkonsulat in Frankfurt (Main). Hier ist der Antrag für ein Investorenvisum E2 für den zukünftigen Firmeninhaber und gegebenenfalls besonders qualifizierte und leitende Mitarbeiter einzureichen.

Die Bedingungen, die an die Vergabe eines Investorenvisums E2 geknüpft sind, spiegeln die Ziele der USA wider, ausländische Investoren in das Land zu lassen, die reale Jobs generieren sollen. Der Antragsteller muss infolgedessen belegen, dass er eine beträchtliche Summe investieren wird, um in den USA Gewinne zu erzielen, die nicht nur sich beziehungsweise seine Familie ernähren können, sondern außerdem Arbeitsplätze in den Staaten schaffen. Genaue Zahlen sind gesetzlich nicht definiert.

Jede Form von spekulativen Geschäften wird abgelehnt.

Ebenso wichtig ist die Überzeugung des Beamten im Konsulat, das die Unternehmensgründung quasi schon erfolgt ist:

  • Die verschriftlichte Vorlage einer Idee ist ebenso wenig ausreichend wie der Nachweis von Geldbeträgen auf Konten.
  • Es ist zu empfehlen, neben dem ausführlichen Businessplan Belege für speziell für die Unternehmensgründung getätigte Investitionen vorzulegen (etwa in Software oder Visitenkarten).
  • Außerdem sind Nachweise für den bereits laufenden Geschäftsprozess zu bringen.

Die Prüfung des Antrags geschieht innerhalb von zwei bis vier Wochen. Bei grundsätzlich positiver Einschätzung durch den zuständigen Beamten wird der Antragsteller zu einem Gespräch geladen. Macht der Gründer auch im Verlauf dieses Gesprächs einen seriösen Eindruck, wird das Visum ihm und gegebenenfalls einem Ehepartner und unverheirateten Kindern unter 21 Jahren erteilt.

EXTRA: 6 Vorteile einer Startup-Gründung in Estland

Unser Gratis-ePaper: Gründung

Kostenloses ePaper von unternehmer.de: GründungUnser ePaper mit den besten Tipps rund um das Thema Gründung:

→ über 55.000 Abonnenten
→ jedes Quartal eine neue Ausgabe
→ als PDF bequem in dein Postfach

Einfach anmelden und ab sofort top-informiert sein!

Gratis-ePaper downloaden

Reimund Noll

Reimund Noll ist freier Online-Redakteur und Texter von www.estaformular.org einer Infoseite über das elektronisches System zur Einreisegenehmigung in die USA.

Der Artikel hat dir gefallen? Gib uns einen Kaffee aus!

2 Comments

  • Bernd Freudinger sagt:

    Wieso braucht man bei der LLC in USA ein Visum, wenn man nur Offshore ausserhalb des US Hoheitsgebiet tätig wird. Zum Beispiel Onlinetrading über Amazon Logistik-und Vertriebssystem London als Vertragshändler? Das wird von verschiedenen Gründungsagenturen als Gründungsvoraussetzungen allgemein nicht verlangt.

  • Jan Mark Taleon sagt:

    Toller Artikel, danke fürs Teilen.

Leave a Reply