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Wenn Kunden Rechnungen zu spät bezahlen, kommen Mittelständler schnell in Liquiditätsprobleme. Abhilfe schaffen kann ein kreatives Rechnungs- und Mahnsystem.

„Mein Geschäftserfolg“ vom VNR Verlag für die Deutsche Wirtschaft erläutert, wie Sie der Zahlungsmoral Ihrer Kunden auf die Sprünge helfen:

1. Forderungen einwandfrei formulieren

Geben Sie dem Kunden keinen Anlass, nicht sofort zu bezahlen: Achten Sie auf eine sachlich und steuerrechtlich einwandfreie Rechnung mit eindeutigem Zahlungsziel und dem Hinweis, dass Sie Ihre Leistung pünktlich erbracht haben.

2. Regelmäßig mahnen

Mahnen Sie in regelmäßigem Abstand – beispielsweise konsequent alle sieben Tage. Dann merkt der säumige Zahler, dass er dem Begleichen der Rechnung keine Ruhe hat.

3. Reklamationen ausschließen

Weisen Sie bei der ersten Mahnung auf die Möglichkeit hin, Reklamationen sofort zu melden. Dann kann sich ein säumiger Kunde später nicht mehr auf Unstimmigkeiten berufen.

4. Forderungen originell formulieren

Sprechen Sie den Kunden in der Mahnung persönlich an und texten Sie durchaus mit einer Prise Humor – jedenfalls bei den ersten beiden Mahnstufen. Lassen Sie aber keinen Zweifel daran, dass es Ihnen ernst ist mit der eingeforderten Bezahlung.

5. Mahnkosten androhen

Weisen Sie spätestens im zweiten Mahnschreiben darauf hin, dass ab der nächsten Mahnung Mahnkosten und Zinsen anfallen.

6. Brücke bauen

Zeigen Sie spätestens ab der dritten Mahnstufe, dass die Angelegenheit ernst wird. Bauen Sie eine letzte kleine Brücke, falls Ihnen an der Kundenbeziehung weiterhin etwas liegt: Bitten Sie zum Beispiel um einen klärenden Anruf oder bieten Sie bei Zahlungsschwierigkeiten eine gemeinsame Lösung an.

7. Gespräch suchen

Rufen Sie einen zahlungsunwilligen Kunden einfach einmal an – insbesondere bei hohen Rechnungsbeträgen. So können Sie freundlich erinnern und gleichzeitig die Kundenbeziehung pflegen. Solche Anrufe sind Chefsache. (uqrl)

 

(Bild: © Torbz – Fotolia.com)

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4 Comments

  • Conny sagt:

    Hallo,
    ich bin Anwalt, der sich auf das Inkasso spezialisiert hat. Ich will mich nicht in den „Streit“ einmischen, ob man nun das Inkassobüro einschalten soll oder den Inkassoanwalt. Selbstverständlich sehe ich die Vorteile beim Anwalt. Aber wie sagt der Anwalt: „Es kommt darauf an!“ Probieren Sie beide mit fünf durchschnittlichen Fällen parallel aus. Und dann vergleichen Sie. Meine Mandanten, die meine Kanzlei ausprobiert haben, sind bei mir geblieben. Und das ist recht so. Zum Vorteil meiner Mandantschaft. Andere bevorzugen das Inkassobüro. Auch daran soll was Gutes sein. Auch das ist recht so.

    Conny

  • Doro sagt:

    Wenn Firmen mit ihren offenen Forderungen nicht mehr weiterkommen, sollten sie auf professionelle Hilfe von Inkassounternehmen zurückgreifen. Inkassounternehmen sind Profis auf diesem Gebiet und Unternehmen können sich wieder auf ihre Kernkompetenz konzentrieren. Vorab sollten immer Bonitätsabfragen getätigt werden, um das Zahlungsausfallrisiko zu senken.

    • RA Martens sagt:

      Neben Inkassobüros dürfen inzwischen auch Anwälte im außergerichtlichen Inkasso das Honorar frei verhandeln. Hier bieten sich zu Inkassobüros inzwischen auch vertretbare Alternativen, insbesondere weil die außergerichtliche Anwaltsgebühr bereits im Gerichtsverfahren angerechnet wird. Das kann für Kunden ein finanzieller Vorteil sein. Daneben bieten Anwälte den Vorteil gegenüber Inkassobüros, daß vielfach vorbereitende Maßnahmen, also Vertragsausarbeitungen, Neufassung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen etc., angesprochen werden, um spätere Forderungsdurchsetzungen zu vereinfachen.

      • ACG Inkasso sagt:

        Ich als Inkassounternehmerin kann hier nur Doro voll und ganz zustimmen. Sicherlich kann bei Forderungsausfall auch der Rechtsanwalt eingeschaltet werden. Aus der Praxis heraus kann ich jedoch nur sagen, dass diese sich zwar immerhin mit den Mandanten befassen – dies sind ja auch die Kostenschuldner der Rechtsanwaltsgebühren – den Schuldner aber außen vor lassen. Gerade deshalb haben sich ja die Inkassounternehmen darauf spezialisiert und sehen sich als Vermittler zwischen Gläubiger und Schuldner, dagegen der Anwalt sprichwörtlich Partei ergreift.
        Zu den Inkassokosten möchte ich noch sagen, dass diese in der Regel im Wege des Schuldnerverzuges geltend gemacht werden können, der Mandant also keine Kosten zu tragen hat und im übrigen sich die Kosten zur Erstellung eines Mahnbescheides bei max. 25,- € belaufen.
        Zudem beraten wir den Mandanten durchaus rund um den Forderungseinzug, deshalb sind wir ja gerade als Inkassounternehmen im Rechtsdienstleistungsregister eingetragen.

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