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Hilfe in der Krise: So unterstützt die Regierung notleidende FirmenDie Regierung unterstützt Firmen, die durch die Krise unverschuldet in Not geraten sind. Kredite und Bürgschaften in Höhe von 100 Milliarden Euro sind dafür vorgesehen. Der Nachtragshaushalt für das Programm Wirtschaftsfonds Deutschland sei bereits verabschiedet, berichtet das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi). Deshalb könne das Programm im März 2009 starten.

Zusätzlich zu dem mittelstandsorientierten KfW-Sonderprogramm 2009 in Höhe von 15 Mrd. Euro, das bereits im Dezember 2008 beschlossen wurde, werden mit den neuen Maßnahmen weitere Mittel in Höhe von 100 Mrd. Euro zur Verfügung stehen.

Das BMWi stellt vier Programme vor, welche die in Not geratenen Firmen unterstützen sollen:

1. KfW-Sonderprogramm für Mittelständler

Das vom Bund garantierte mittelstandsorientierte KfW-Sonderprogramm (15 Milliarden Euro) wird bis Ende 2010 fortgeführt und flexibilisiert. Dazu wird die bisher einjährige Karenzfrist auf vier Monate verkürzt. In dieser Zeit kann die Haftungsfreistellung nicht geltend gemacht werden.

Außerdem werden die Laufzeiten weiter flexibilisiert. Die Haftungsfreistellung bei Betriebsmittel-Finanzierungen wird auf 60 Prozent angehoben.

2. Kreditprogramm für größere Unternehmen

Die KfW legt ein Kreditprogramm für größere Unternehmen auf in Höhe von 25 Milliarden Euro. Es ist bis Ende 2010 befristet und wird vom Bund garantiert.

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 500 Millionen Euro. Der maximale Kreditbetrag pro Antragsteller beträgt 300 Millionen Euro.

3. Bürgschaften für Unternehmen

Das Bürgschaftsinstrumentarium für kleine, mittlere und große Unternehmen soll besser genutzt und ausgeweitet werden.

Die Entscheidungsabläufe stützen sich weiterhin auf die Entscheidungsgremien von Bürgschaftsbanken, der Länder und des Bundes.

Damit sollen Verbesserungen bei den Bürgschaftsbanken und bei den Ländern erreicht werden sowie bei den Großbürgschaften des Bundes.

4. Bürgschaften für Finanzierer

Die Bundesregierung prüft den Einsatz neuer Bürgschaftsinstrumente für Finanzierer, zum Beispiel für Kreditversicherer, Leasing- und Factoring-Gesellschaften. Damit soll die Finanzierungssituation der Gesellschaften verbessert werden.

Die Maßnahmen im Rahmen des Wirtschaftsfonds Deutschland gelten laut BMWi für Vorhaben, die bis zum 31. Dezember 2010 begonnen werden. Antragsberechtigt seien nur Unternehmen, die tragfähige Konzepte vorlegen können. (uqrl)

www.bmwi.de

(Bild: © Franz Pfluegl – Fotolia.de)

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