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Der Mindestlohn steigt – was das für Unternehmen bedeutetDer in zwei Stufen steigende Mindestlohn führt für Unternehmen zu höheren Belastungen. Bei einem Mehraufwand pro Stunde von 41 Cent ab Januar 2019 steigen die Jahreskosten für einen Vollzeitmitarbeiter, der zum Mindestlohn arbeitet, um knapp 800 Euro. Wichtig ist, dass Unternehmen keine hektischen Entscheidungen treffen.

Seit 1. Januar 2015 gilt in Deutschland ein verpflichtender Mindestlohn. 8,50 Euro betrug dieser bei der Einführung pro Stunde, heute liegt die Lohnuntergrenze bei 8,84 Euro – aber nur noch bis Ende des Jahres. Dann steigt der Mindestlohn auf 9,19 Euro, ein Jahr später auf 9,35 Euro.

Damit hat die Mindestlohnkommission eine doppelte Steigerung beschlossen; ursprünglich war vereinbart worden, dass die Lohnuntergrenze nur alle zwei Jahre angepasst werden soll. Der Hintergrund:

„Für den sozialen Zusammenhalt in unserem Land ist es ein wichtiges Signal, dass sich die gute wirtschaftliche Lage in Deutschland und die entsprechenden Tarifabschlüsse auch in einem steigenden Mindestlohn abbilden. Auch das gehört zu einer funktionierenden sozialen Marktwirtschaft“, sagte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil bei der Verkündung der neuen Werte.

Lohn-Dumping keine Chance geben

Der Mindestlohn, die Erleichterung der Allgemeinverbindlichkeit (AVE) von Tarifverträgen und die Ausweitung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes auf alle Branchen sind im „Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie“, kurz Tarifautonomiestärkungsgesetz, geregelt.

Jetzt wird niemand in Abrede stellen, dass ein Arbeitnehmer von seinem Verdienst auch wirklich leben können muss. Daher ist der Mindestlohn grundsätzlich ein brauchbares Instrument, um Lohn-Dumping zu vermeiden und sämtliche Unternehmen in Deutschland zur Einhaltung einer Lohnuntergrenze zu verpflichten. Aber genauso werden Unternehmen auch mit höheren Kosten belastet und müssen Wege dafür finden, dass der Mehraufwand sich wirtschaftlich darstellen lässt.

Mit diesen Kosten müssen Unternehmer künftig planen

Die Rechnung ist ganz einfach. Zu den 9,19 Euro als neuem flächendeckenden Mindestlohn kommen die Lohnnebenkosten, die rund 21 Prozent des Gehalts betragen. Damit kostet eine Stunde nach dem Mindestlohngesetz ab dem neuen Jahr voraussichtlich 11,11 Euro. Zum Vergleich: Bei Einführung lag der Brutto-Stundensatz bei 10,29 Euro, aktuell beträgt er 10,70 Euro. Ab 2020 wird die Stunde pro Mitarbeiter dann mindestens 11,31 Euro kosten. Auf einen Mitarbeiter bezogen bedeutet das:

Bei einem Mehraufwand pro Stunde von 41 Cent ab Januar 2019 steigen die Jahreskosten für einen Vollzeitmitarbeiter, der zum Mindestlohn arbeitet, damit um knapp 800 Euro.

2020 werden es dann im Vergleich zum heutigen Stand rund 1170 Euro.

Beispielrechnung: 100 Mitarbeiter in der Logistikbranche

Was dies für das eigene Unternehmen heißt, können Geschäftsführer selbst leicht errechnen. Nehmen wir einen Betrieb in einer Branche wie der Logistik oder Sicherheitsdienstleistung, die grundsätzlich bei den Gehältern eher Mindestlohn-orientiert ist. Beschäftigt ein Logistikunternehmer zum Beispiel in Lagerhaltung und Versand 100 Mitarbeiter, führt die Erhöhung der Lohnuntergrenze zu 80.000 Euro mehr Kosten in 2019, ab 2020 werden es rund 117.000 Euro – ohne mögliche Steigerungen der Lohnnebenkosten.

Wie geht man mit den Mehrkosten um?

Die Folge: Dieses Geld muss erst einmal verdient werden, damit sich die steigenden Kosten nicht negativ auf das Betriebsergebnis und den Gewinn des Unternehmers auswirken. Unternehmen können diesen Mehraufwand nicht so einfach an ihre Kunden weitergeben, sondern müssen eigene Wege finden, um damit umzugehen.

Also was tun, um die Gewinne nicht zu gefährden? Mitarbeiter zu entlassen ist keine Option; zum einen ist dies rechtlich nicht einfach, zum anderen werden sie ja benötigt, um den Betrieb auf Spur zu halten.

Denn die Arbeitsbelastung wird nicht weniger, nur teurer.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Ebenso ist nicht zu raten, die Vorschriften einfach zu ignorieren. Der Gesetzgeber verfolgt Verstöße gegen den Mindestlohn unerbittlich. Sie können als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße geahndet werden – mit bis zu 500.000 Euro! Allein im vergangenen Jahr wurden nach Aufdeckung von Mindestlohnverstößen und Schwarzarbeit 96 Millionen Euro Geldbußen in Deutschland verhängt. Und: Unternehmer haften auch für die Einhaltung des Mindestlohns durch ihre Auftragnehmer. Zahlt ein Subunternehmer nicht den Mindestlohn, wird dieser Verstoß vollständig dem Auftraggeber zugeschlagen.

Sparpotenziale nutzen

Bestimmte betriebswirtschaftliche Optimierungen können dabei helfen, mit den neuen Herausforderungen umzugehen. Die Praxis zeigt immer wieder, dass zum Beispiel die Überprüfung von Energie- und Versicherungsverträgen oder auch gegebenenfalls die Anpassung von Finanzierungen erhebliche finanzielle Mehrwerte bringen kann. Ebenso sollten Unternehmen gezielte Fragen an die eigene Struktur stellen:

  • Gibt es Altverträge mit Lieferanten, die angepasst werden können?
  • Lassen sich, auch in Diskussion mit den Mitarbeitern, strategische Einsparpotenziale entwickeln?

EXTRA: 8 Tipps, um sofort Kosten, Zeit und Nerven zu sparen

Unternehmen ist geraten, sich auf diese Veränderung frühzeitig vorzubereiten und die Weichen zu stellen. Wer sich früh genug mit dem neuen Szenario befasst, kann viele Möglichkeiten durchspielen, wie die Mindestlohnerhöhung mit so wenig Nachteilen und Belastungen wie möglich für den Betrieb umgesetzt werden kann.

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Frank Kirsten

Frank Kirsten ist Steuerberater, Fachberater für Insolvenz und Sanierung, Fachberater für die Umstrukturierung von Unternehmen und Partner von Schnitzler & Partner, einer Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Mönchengladbach, die sich seit mehr als 50 Jahren auf die gehobene steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung und Begleitung von Unternehmen und Privatpersonen spezialisiert hat. Die Kanzlei zählt zu den 20 größten am Niederrhein und berät Mandanten bis in den gehobenen Mittelstand hinauf.

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