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Abschreiben des Firmenwagens – Vorteile für Unternehmer?Viele Unternehmer stehen Jahr für Jahr vor der Möglichkeit, die Steuerlast durch zusätzliche Ausgaben zu reduzieren. Natürlich sollte es sich hierbei um sinnvolle Investitionen handeln, um am Ende von einem wirtschaftlichen Nutzen für die Firma sprechen zu können. Ein beliebtes Objekt bleibt der eigene Firmenwagen, der sich schließlich von der Steuer absetzen lässt. Doch wann lohnt es sich tatsächlich, den Kauf in Betracht zu ziehen? Und worauf ist dabei zu achten?

Noch immer gilt der Firmenwagen in Deutschland als Statussymbol. Für Mitarbeiter ist er ein. Zeichen dafür, dass die eigenen Leistungen es dem Arbeitgeber Wert waren, die große Investition zu tätigen. Notwendiges Pendeln oder häufige Kundentermine können Argumente für die Anschaffung sein. Auf der anderen Seite lassen sich bei den meisten Arbeitgebern Firmenwagen auch privat nutzen.

So können die Mitarbeiter etwa den Kauf eines eigenen Autos umgehen. Sie profitieren außerdem von der Möglichkeit, die Versicherung vom Arbeitgeber zahlen zu lassen. In der Regel übernimmt dieser auch die Steuern des Fahrzeugs, die Jahr für Jahr anfallen. Handelt es sich um eine besonders großzügige Unternehmensführung, so werden sogar Parkgebühren und Spritkosten des Wagens übernommen.

Firmenwagen: Die laufenden Kosten

Natürlich ist aus Unternehmersicht darauf zu achten, dass die einmalige Anschaffung nicht ausreicht, um den Wagen zu finanzieren.

An den Kauf schließen sich natürlich laufende Kosten an. Zum einen handelt es sich um Steuern, Spritpreise und Reparaturen, die in regelmäßigen Abständen anfallen. Hinzu kommt die Belastung durch die Versicherung ohne die das Fahrzeug erst gar nicht auf die Straße darf.

Gleichsam kommen die Mitarbeiter nicht ohne jede finanzielle Belastung davon, was die Nutzung des Firmenwagens angeht. Denn das Finanzamt macht den Wagen als sogenannten geldwerten Vorteil relevant für die Einkommenssteuererklärung. Unter Umständen kann dies pro Jahr eine ansehnliche Summe kosten. Handelt es sich um ein Auto der Oberklasse, welches einen Listenpreis von 60.000 Euro besitzt, so greift auch in diesem Fall die 1-Prozent-Regelung:

Pro Monat ist der Arbeitnehmer dazu verpflichtet, ein Prozent des Listenpreises zusätzlich zu versteuern. Dies beläuft sich auf eine Summe von 600 Euro. Innerhalb eines Jahres kommt so der Betrag von 7.200 Euro zustande, der zusätzlich versteuert werden muss.

Alternative zur 1-Prozent-Regelung: Das Fahrtenbuch

Besonders bei teuren Fahrzeugen kann der Firmenwagen somit erhebliche Kosten verursachen. Aus diesem Grund sind viele Fahrer eines Firmenwagens daran interessiert, die 1-Prozent-Regelung hinter sich zu lassen. Dies bedeutet, dass ein Fahrtenbuch geführt werden muss, das dem Finanzamt am Ende vorgelegt werden kann. Für alle Fahrten ist es nun notwendig, die genaue Distanz samt Datum einzutragen und damit einen Beleg zu dokumentieren. Obwohl die Versteuerung nach der Zahl der gefahrenen Kilometer gerade bei teuren Autos einen finanziellen Vorteil verspricht, entscheiden sich viele Arbeitnehmer aufgrund des hohen Aufwands dagegen.

Eine Alternative, die sich allerdings bis zu diesem Tage noch nicht endgültig durchsetzen konnte, stellen elektronische Fahrtenbücher dar. Diese lassen sich direkt im Auto installieren, um auf diese Art und Weise über eine automatische Aufzeichnung aller relevanten Fahrten zu verfügen. Der Grund, weshalb bislang nur eine begrenzte Zahl von Fahrern darauf zurückgreift, dürfte in den hohen Kosten der Anschaffung liegen. Bis zu 900 Euro werden für die Geräte fällig, die erst seit wenigen Jahren auf dem Markt zu finden sind.

Experten empfehlen Firmenwagen als Notlösung

Viel wird aktuell darüber debattiert, ob der Firmenwagen nun für Unternehmer die beste Chance der Abschreibung darstellt. Experten sind sich darüber einig, dass vorher andere Investitionen genauer in Betracht gezogen werden sollten. Dazu zählt zunächst eine neue Ausstattung. Ein handwerklicher Betrieb könnte etwa seine Maschinen erneuern oder den Bestand vergrößern, um die damit verbundenen Kosten abzuschreiben und den Gewinn zu reduzieren. Der Kauf hat nicht nur den Vorteil, dass neue Substanz im Unternehmen geschaffen wird. Darüber hinaus trägt der Kauf langfristig dazu bei, die Produktivität zu erhöhen und effizient zu wirtschaften.

Leasing des Firmenwagens als Alternative?

Eine Alternative, die inzwischen viel Beachtung gefunden hat, ist das Leasen des Firmenwagens. Darin steckt die Möglichkeit, den hohen Kaufpreis zu umgehen und dennoch langfristig von der Abschreibung zu profitieren. Die monatlichen Zahlungen, die in der Folge fällig sind, lassen sich in gleicher Weise von der Steuer absetzen. So bleibt lediglich eine einmalige höhere Sonderzahlung bei Abschluss des Vertrags bestehen, die zu begleichen ist. Entgegen der weitläufigen Meinung ist es auch im Falle des Leasings möglich, die laufenden Betriebskosten von der Steuer abzusetzen, welche mit dem Erwerb des Fahrzeugs verbunden sind.

Zum Problem wird für manchen Unternehmer die mangelnde Flexibilität, die mit dem Modell des Leasings verbunden ist. Denn der laufende Vertrag lässt sich nicht einfach kündigen, wenn zum Beispiel ein Mitarbeiter entlassen werden soll. Stattdessen muss das Fahrzeug nun taxiert werden. Liegt der dabei ermittelte Wert unter dem vorher kalkulierten Restwert, so ist ein Aufpreis fällig, der die Kosten empfindlich in die Höhe treiben kann.

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Robert Schulz

Robert Schulz ist Berater für den Mittelstand. Er hat sich auf die Themenfelder Industrie und IT spezialisiert und schon einige erfolgreiche Unternehmen gegründet und begleitet. Er ist außerdem als Coach für Unternehmenskommunikation und Mitarbeiter-Motivation tätig und als Mediator unterwegs.

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