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Verschiebungen im JahresabschlussHohe Vorauszahlungen zum Ende eines Geschäftsjahres können zu falschen Schlussfolgerungen führen. Werden alle Umsätze einschließlich Vorauszahlungen auf dem Erlöskonto verbucht, so ergibt sich daraus im Jahresabschluss eine massive Gewinnverschiebung. In diesem Fall eine Gewinnsteigerung für das abgelaufene Geschäftsjahr. Damit kann aber eine nicht abschätzbare Kettenreaktion in Gang gesetzt werden. Ohne eine genaue Zuordnung der Einnahmen spiegelt die am Ende des Geschäftsjahres erstellte Bilanz nicht die gegenwärtige finanzielle Situation wider, sondern stellt ein verzerrtes Bild der Ertragslage dar. Den Erlösen stehen dann wesentlich geringere Kosten gegenüber.

Grund: Weitere Kosten, die zu dieser Vorauszahlung gehören, werden erst im nächsten Geschäftsjahr entstehen. Und so wird aus einer Vorauszahlung fälschlicherweise plötzlich ein Gewinn im abgelaufenen Wirtschaftsjahr. Damit wird der falsche Eindruck vermittelt, gewinnbringend kalkuliert und gearbeitet zu haben. Bei dieser Vorgehensweise sieht das Jahresergebnis besser aus, als es real ist. Das anschließende Geschäftsjahr startet aber mit einem zunächst noch unsichtbaren Verlust, da die Einnahmen, die für die ersten Monate des neuen Jahres bestimmt sind, bereits im vorangegangenen und bilanzierten Geschäftsjahr verblieben sind.

Darüber hinaus sind weitere negative Auswirkungen möglich:

  1. Hohe Gewinnvorträge für das folgende Geschäftsjahr können zu voreiligen Investitionen verleiten, die für den Geschäftsbetrieb nicht unbedingt nötig sind.
  2. Aus hohen Gewinnvorträgen entstehen oft spontane Gehaltserhöhungen und höhere Privatentnahmen. Damit sind automatisch fixe Folgekosten (wie Sozialversicherungsbeiträge) verbunden.
  3. Höhere Gewinne ziehen außerdem höhere Steuerzahlungen nach sich. Mit steigenden Überschüssen wird das Unternehmen vom Finanzamt neu veranlagt. Das bedeutet gleichzeitig höhere Steuervorauszahlungen. Im folgenden Geschäftsjahr bestätigt sich die positive Geschäftslage aber dann nicht. Für das laufende Jahr bleibt die Veranlagung jedoch zunächst bestehen und kann nicht angepasst werden. Die angehobenen Steuerbeträge belasten nun das Unternehmen zusätzlich.
  4. Weiterhin können steigende Miet- und Betriebskosten hinzukommen, die die Schere der Ausgaben und Einnahmen immer mehr öffnet und den negativen Effekt verstärkt. Eine Analyse der Kostenstrukturen gibt auch hierüber Auskunft und ist deshalb nicht zu unterschätzen.

Die Auswirkungen auf ein neu beginnendes Geschäftsjahr sind also insgesamt negativ vorbestimmt, nur nicht gleich auf den ersten Blick sichtbar. Bedingt durch den erhöhten Entzug finanzieller Mittel wird die Deckung der laufenden Kosten gefährdet. Es wird mehr Geld ausgegeben, als eigentlich zur Verfügung steht.

Fazit: Wenn es sich um eine An- oder Vorauszahlung handelt, für die eine Lieferung oder Leistung über einen längeren Zeitraum (Monate/ Jahreswechsel) verteilt erbracht wird, ist eine genaue Zuordnung der Gegenleistung notwendig. Besonders dann, wenn die Leistungen in zwei verschiedenen Geschäftsjahren erbracht werden müssen.

(Bild: © Michele Lorenzini – fotolia.de)

Heike Barz-Lenz

Heike Barz-Lenz ist renommierte Autorin im Bereich kaufmännische Unternehmensführung im Mittelstand. Aufgrund langjähriger Erfahrung und Arbeit in einem mittelständischen Unternehmen entstand die Zielsetzung, kaufmännische Grundlagen zu vermitteln, Zusammenhänge herzustellen und auf steuerliche Konsequenzen hinzuweisen. Aktuelles über ihre Arbeit und ihr Leben finden Sie auf ihrer Webseite.

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